Kaum Bussen für Musliminnen im Tessin
Burka-Verbot trifft vor allem Fussballfans

(Bellinzona) Das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin, das seit zwei Jahren in Kraft ist, trifft vor allem vermummte Fussballfans. Burka-Trägerinnen wurden bisher kaum gebüsst. Die Behörden sind dennoch zufrieden.
Publiziert: 07.08.2018 um 11:03 Uhr
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Aktualisiert: 24.09.2018 um 14:34 Uhr
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Kaum gebüsst im Tessin: Burkaträgerin (Symbolbild)
Foto: MADS CLAUS RASMUSSEN

Seit genau zwei Jahren sind verhüllte Gesichter im Kanton Tessin verboten. Wer sein Gesicht trotzdem verbirgt, muss mit einer Busse von mindestens 100 Franken rechnen.

Das Verhüllungsverbot, das vom Volk im Jahr 2013 angenommen wurde, zielt eigentlich auf Frauen in Vollverschleierung (Burka) oder mit Gesichtsschleier (Niqab). Wie die am Dienstag veröffentlichten Zahlen der Justizdirektion aber zeigen, sind vom Verhüllungsverbot vor allem vermummte Fussballfans betroffen.

Schweizerinnen in Burkas gebüsst

Seit Juli 2016 gab es 37 Verfahren sowie einige Verwarnungen ohne Polizeibericht. Im ersten Halbjahr 2018 wurden etwa 10 verhüllte Gesichter registriert. Fälle von verschleierten Frauen sind in den ersten zwei Jahren an einer Hand abzuzählen.

Sie betrafen auch meist keine arabische Touristinnen, sondern Schweizerinnen. So reiste etwa Nora Illi, Frauenbeauftragte des Islamischen Zentralrates (IZRS) absichtlich in Vollverschleierung nach Locarno, um sich unter medialer Beobachtung büssen zu lassen.

Die Behörden sind dennoch zufrieden. Es gehe nicht darum, möglichst viele Bussen zu verteilen, sondern darum, die Sicherheit und die Werte des Kantons Tessin zu schützen. Der Kanton erinnerte in der Mitteilung zudem daran, dass das Volk die Regelung gewollt habe.

Das Thema Verhüllungsverbot ist auch auf nationaler Ebene aktuell. Das «Egerkinger Komitee» lancierte die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot". Diese verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf.

Schweizweite Burka-Initiative auf Kurs

Dem Bundesrat geht diese Burka-Initiative zu weit. Sie problematisiere ein seltenes Phänomen und greife in die bewährte kantonale Regelungsautonomie ein. Er will es weiterhin den Kantonen überlassen, über ein Verhüllungsverbot zu entscheiden.

In einem Gegenvorschlag zeigt er sich aber bereit, die Regeln zu verschärfen. Zum einen sollen Kontakte mit bestimmten Behörden nur unverhüllt stattfinden dürfen. Zum anderen soll jeglicher Zwang, das Gesicht zu verhüllen, unter Strafe gestellt werden.

Seit Ende Juni läuft dazu die Vernehmlassung. Danach kommt die Vorlage vors Parlament. Über Initiative und Gegenvorschlag abgestimmt wird voraussichtlich erst 2019. (vfc/SDA)

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