Kasachstan-Affäre
Parlament hebt Immunität von alt Nationalrat Miesch auf

Die Kasachstan-Affäre hat ein juristisches Nachspiel: Nun will auch die Rechtskommission des Nationalrats die Immunität von alt SVP-Nationalrat Christian Miesch aufheben. Die Staatsanwaltschaft hat grünes Licht für ihre Ermittlungen.
Publiziert: 12.09.2018 um 08:10 Uhr
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Aktualisiert: 14.10.2018 um 17:12 Uhr

Nun ist es definitiv: Die Immunität von Ex-Nationalrat Christian Miesch (SVP/BL) wird aufgehoben. Die nationalrätliche Immunitätskommission hat ihren früheren Entscheid korrigiert, nachdem die ständerätliche Schwesterkommission sich vor drei Wochen für die Aufhebung aussprach. Nun kann die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnehmen.

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Ex-Nationalrat Christian Miesch (SVP/BL).
Foto: Keystone / GAETAN BALLY

Miesch wird verdächtigt, Geld für die Einreichung einer Interpellation angenommen zu haben. Ihm wird passive Bestechung vorgeworfen. Die Immunitätskommission des Nationalrates hat mit 5 zu 3 Stimmen beschlossen, Mieschs parlamentarische Immunität aufzuheben, wie Kommissionspräsidentin Mattea Meyer (SP/ZH) am Mittwoch vor den Bundeshausmedien sagte.

Kommission korrigiert früheren Entscheid

Damit vollzieht die Kommission eine Kehrtwende. Noch im Juni hatte sie es abgelehnt, Mieschs Immunität aufzuheben. Sie begründete den Entscheid damals mit dem tiefen Unrechtsgehalt des Verhaltens. Anders sah dies die Kommission des Ständerates. Im August sprach sie sich dafür aus, die Immunität aufzuheben.

Für die Ständeratskommission wog das rechtsstaatliche Interesse an einer Strafverfolgung schwerer als das institutionelle Interesse des Parlaments. Ihrer Ansicht nach ist es ausserdem in Mieschs Interesse, sich und seinen Ruf im Rahmen eines Strafverfahrens zu verteidigen.

Ansehen des Parlaments dürfe nicht leiden

Die Nationalratskommission hat sich nun dieser Haltung angeschlossen, wie Meyer sagte. Sie erklärte dies mit dem klaren Entscheid der Ständeratskommission. Zudem sei der Verdacht nicht vollständig ausgeräumt worden sei. Miesch habe nicht darlegen können, wofür er das Geld erhalten habe. Die Strafverfolgungsbehörden müssten den Fall nun klären.

Der Kommission geht es laut Meyer nicht zuletzt um das Ansehen des Parlaments. Dieses habe ein Interesse daran, vom Verdacht der Korruption frei zu sein. Der Meinungsumschwung in der Kommission könnte auch damit zu tun haben, dass diese in anderer Zusammensetzung entschied als beim ersten Mal. Einzelne Mitglieder liessen sich vertreten, wie Meyer auf eine entsprechende Frage sagte. Zur genauen Zusammensetzung wollte sie sich nicht äussern.

Darum geht es bei der Kasachstan-Affäre

Die Bundesanwaltschaft will im Zusammenhang mit der sogenannten Kasachstan-Affäre gegen Miesch ermitteln. Miesch soll dem Lobbyisten Thomas Borer 2015 als Sekretär der Gruppe Schweiz-Kasachstan 4635 Franken für ein Senioren-Generalabonnement 1. Klasse in Rechnung gestellt haben. Als Nationalrat hatte Miesch damals bereits ein GA.

Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Miesch, das Geld für die Einreichung einer Interpellation kassiert zu haben. Es geht um passive Bestechung und Vorteilsannahme. Vor der Immunitätskommission des Nationalrats hatte Miesch geltend gemacht, er habe die Interpellation aus eigenem Antrieb eingereicht. Laut Borer wurde der Betrag an Miesch irrtümlich aufgrund eines Fehlers in der Buchhaltung bezahlt. Miesch habe das Geld zurückerstattet. Auch Borer ist wegen der Angelegenheit im Visier der Justiz.

Borer weist Vorwürfe zurück

Dessen Firma schreibt kurz nach dem Entscheid, diesen zu begrüssen. Damit werde die Gelegenheit geboten, die «falschen, durch geschickte PR aufgebauten Vorwürfe zu entkräften.»

Borer weist die Vorwürfe der Bestechung und Vorteilsannahme aufs Schärfste zurück, heisst es in der Mittelung. Es sei nie eine Gegenleistung für das Einreichen eines parlamentarischen Vorstosses gewährt oder in Aussicht gestellt worden.

Noch nie zuvor wurde Immunität aufgehoben

Es ist das erste Mal, dass die Immunität eines Mitglieds des eidgenössischen Parlaments aufgehoben wird. Bisher hatten sich die zuständigen Kommissionen stets dagegen ausgesprochen oder waren zum Schluss gekommen, dass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Verhalten und dem Amt besteht.

Miesch sass bis 2015 im Nationalrat. Er wurde zweimal in die grosse Kammer gewählt, zunächst 1991 für die FDP, 2003 für die SVP. Zweimal wurde er nicht wiedergewählt. Nach einem Rücktritt rutschte er 2014 noch einmal nach, 2015 trat er aber nicht mehr zu den Wahlen an. (SDA)

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