Christa Markwalder muss mit einer Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung oder gar wegen verbotenem Nachrichtendienst für einen anderen Staat rechnen. In der Aussenpolitischen Kommission, aus der sie vertrauliche Dokumente an eine Lobbyistin weitergeleitet hatte, werden entsprechende Schritte vorbereitet.
Kommissionsmitglied und SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli sagt gegenüber der «Sonntagszeitung»: «Da Frau Markwalder mutmasslich vertrauliche Informationen aus der Verwaltung weitergegeben hat, ist der Verdacht begründet, dass sie das Amtsgeheimnis verletzt hat. Deshalb braucht es eine Anzeige.»
Kommissionspräsident Carlo Sommaruga will die Frage jetzt von der Kommission entscheiden lassen, er wisse einfach noch nicht wann. Für Mörgeli ist bereits klar: «Der Kommissionspräsident hat keinen Spielraum.» Die Kommission hat eigentlich drei Möglichkeiten: Sie lässt die Sache auf sich beruhen, übergibt die Angelegenheit dem Nationalratsbüro - das für disziplinarische Massnahmen zuständig ist - , oder erstattet selbst Anzeige. Damit würde sich die Frage nach der Aufhebung der Immunität stellen.
Notfalls wird Mörgeli einen entsprechenden Antrag einreichen. Und dies mit Aussicht auf Erfolg. Denn auch andere Kommissionsmitglieder halten eine Anzeige für richtig, wollen sich aber nicht äussern, bis Christa Markwalder vom Nationalratsbüro angehört worden ist. Laut «NZZ am Sonntag» gibt es im Bundeshaus auch Stimmen, nach denen Markwalders Vergehen ein Offizialdelikt sei, die Berner Staatsanwaltschaft also eigentlich von sich aus Ermittlungen aufnehmen müsse.
Wird Markwalder damit auch ihre Ambitionen aufs Nationalratspräsidium begraben müssen? In ihrer Partei macht man keinen Hehl mehr daraus, dass sie nicht mehr tragbar wäre, wenn es zu einer Rüge oder gar zu einer Anzeige käme. Für Parteipräsident Philipp Müller sei es aber «kein Fall FDP», sagt er der «NZZ am Sonntag». Dass es aber gerade der erfahrenen Markwalder passiert sei, erstaune ihn.