Kasachstan-Affäre
Markwalder aus dem Schneider

Die Kasachstan-Affäre hat keine strafrechtlichen Folgen. Nach der nationalrätlichen Immunitätskommission hat am Freitag auch die Rechtskommission des Ständerats entscheiden, dass FDP-Nationalrätin Christa Markwalder (BE) vor Strafverfolgung geschützt bleiben soll.
Publiziert: 14.08.2015 um 12:59 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 04:46 Uhr
Die Kasachstan-Affäre hat keine strafrechtlichen Konsequenzen für Christa Markwalder.
Foto: Keystone

Der Entscheid fiel mit 11 Stimmen bei einer Enthaltung, wie Kommissionspräsident Stefan Engler (CVP/GR) vor den Bundeshausmedien sagte. Mit 10 zu 2 Stimmen sprach sich die Kommission ausserdem dagegen aus, die Immunität des St. Galler FDP-Nationalrats Walter Müller aufzuheben. Nach Ansicht der Rechtskommission wäre es in beiden Fällen unverhältnismässig gewesen, die Immunität aufzuheben, wie Engler sagte.

Markwalder und Müller waren im Zusammenhang mit der so genannten Kasachstan-Affäre ins Visier der Justiz geraten. Markwalder hatte Unterlagen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats an eine Lobbyistin weitergegeben. Es handelte sich um Antworten des Bundesrates auf eine Anfrage aus der Kommission zum Verhältnis zwischen der Schweiz und Kasachstan.

Die Kommission stufte dies zwar als Verletzung des Kommissionsgeheimnisses ein, verzichtete aber auf eine Strafanzeige. Allerdings reichten zwei Privatpersonen Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft ein, in der sie der amtierenden Vizepräsidentin des Nationalrats unter anderem Amtsgeheimnisverletzung und politischen Nachrichtendienst vorwerfen.

Gegen Markwalders Parteikollegen Walter Müller reichte die JUSO Strafanzeige ein. Müller hatte sich im Mai 2014 zu einer Reise nach Kasachstan einladen lassen. Nach Ansicht der Juso liess sich der St. Galler Nationalrat damit bestechen.

Weil Markwalder und Müller als Mitglieder des Nationalrats vor Strafverfolgung geschützt sind, soweit es um eine Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Amt geht, ersuchte die Bundesanwaltschaft um Aufhebung der Immunität. Weil dieses Gesuch nun definitiv abgelehnt ist, wird die Bundesanwaltschaft kein Verfahren eröffnen.

Neben strafrechtlichen Fragen hat die Affäre einmal mehr eine Diskussion über den Lobbyismus unter der Bundeshauskuppel ausgelöst. In dem Zusammenhang war nämlich auch bekannt geworden, dass Markwalder nicht nur Informationen aus der Kommission an eine Lobbyistin der PR-Agentur Burson-Marsteller weitergegeben hatte.

Sie reichte auch eine Interpellation im Zusammenhang mit Kasachstan ein, die von der Agentur verfasst worden war. Diese wiederum handelte im Auftrag der kasachischen Partei Ak Schol, die sich als Oppositionspartei bezeichnet, aber der autoritären Regierung nahe steht. Im Interpellationstext wurde auf Wunsch aus Kasachstan der Begriff «Menschenrechte» entfernt.

Das trug auch der Lobbyistin Marie-Louise Baumann Kritik ein. Gemäss einem Bericht des Lobbyisten-Verbands SPAG von Anfang Juli missachtete sie die Standesregeln in mehreren Punkten. (SDA)

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