Die Berner FDP-Nationalrätin Christa Marwalder (39) und der St. Galler FDP-Nationalrat Walter Müller (67) sind aus dem Schneider, was die Aufhebung der parlamentarischen Immunität betrifft. Diese soll im Fall der Kasachstan-Affäre nicht aufgehoben werden.
Das hat die zuständige Immunitätskommission des Nationalrats heute beschlossen. Nun muss sich noch die ständerätliche Rechtskommission mit dem Fall befassen. Sie wird das Thema voraussichtlich im September behandeln – und dürfte gleich entscheiden wie die Immunitätskommission. Dann wären die beiden vor einem Strafverfahren geschützt.
Allerdings beantragt die Immunitätskommission dem Ratsbüro nun, disziplinarische Massnahmen gegen Markwalder zu ergreifen. Markwalder habe das Amtsgeheimnis nämlich formell verletzt. Das soll angemessen geahndet werden.
Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft
Markwalder und Müller waren wegen der Kasachstan-Affäre ins Visier der Bundesanwaltschaft geraten. Gegen Markwalder waren zwei Strafanzeigen von Privatpersonen eingegangen, in welchen ihr eine ganze Reihe von Straftaten vorgeworfen werden – unter anderem politischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat.
Auch gegen Müller ging bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige ein. In diesem Fall waren die Jungsozialisten die Urheber. Müller hatte sich im Mai 2014 zu einer Reise nach Kasachstan einladen lassen. Nach Ansicht der Juso liess sich der St. Galler Nationalrat damit bestechen.
Die Bundesanwaltschaft beantragte deshalb die Aufhebung der parlamentarischen Immunität, um weiter ermitteln zu können.
APK und Ratsbüro verzichteten
Schon zuvor hatten die Aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrats wie auch das Ratsbüro Markwalder entlastet und auf eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung oder disziplinarische Massnahmen verzichtet.
Die Kommission sowie das Büro hatten die Weitergabe von Unterlagen aus der APK an eine Lobbyistin durch Markwalder zu beurteilen. APK-Präsident Carlo Sommaruga (SP/GE) begründete den Verzicht auf eine Strafanzeige gegen Markwalder mit dem Hinweis, der Inhalt der Unterlagen sei bereits bekannt gewesen. Es handle sich deshalb nicht um eine materielle Verletzung des Kommissionsgeheimnisses.
Auch das Ratsbüro kam zum Schluss, Markwalder habe mit der Herausgabe von Dokumenten formell das Amtsgeheimnis zwar verletzt. Es handle sich aber um eine geringfügige Verletzung und Markwalder habe ihren Fehler eingestanden. Deshalb verzichtete es auf Massnahmen. Die Immunitätskommission beantragt dem Ratsbüro nun aber, doch noch disziplinarische Massnahmen zu ergreifen. (rus)