Die Bundesanwaltschaft (BA) will im Fall Markwalder eine Strafuntersuchung eröffnen. Gestern reichte sie deshalb bei der Immunitätskommission des Nationalrats Gesuche zur Aufhebung der Immunität von Christa Markwalder und FDP-Nationalrat Walter Müller ein.
Gegen Markwalder seien vergangenen Mittwoch zwei Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft eingegangen, schreibt die «NZZ». Diese stammen gemäss BA von Privatpersonen und werfen der Berner Nationalrätin einen ganzen Katalog von möglichen Straftaten vor - unter anderem geht es um Amtsgeheimnisverletzung und politischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat.
Gegen Müller hatte bereits die Juso eine Anzeige. Nach Ansicht der Jung-Partei hatte sich der St. Galler Nationalrat mit einer Einladung zu einer Kasachstan-Reise im Mai 2014 bestechen lassen.
Neben Müller hatte sich auch SVP-Nationalrat Christian Miesch (BL) im Mai 2014 zu einer Reise nach Kasachstan einladen lassen. Zum Zeitpunkt der Reise sass er jedoch nicht im Nationalrat. Gegen ihn sei bisher keine Strafanzeige eingegangen, sagte BA-Sprecher André Marty. (cat/SDA)