Im Dezember 2014 kaufte die Kapo bei den Italienern für 500’000 Franken das Überwachungs-Programm «Galileo», inklusive Ausbildung und Wartung für drei Jahre. Mit der Software können Computer und Handys von Verdächtigen infiltriert werden, ohne dass diese das merken. Experten nennen solche Programme «Trojaner».
Der Kauf wurde am Montag publik, weil Unbekannte Tausende Dokumente des Herstellers im Internet veröffentlichten. Die Firma, die Kriminelle hackt, wurde selbst gehackt. Die veröffentlichten Dokumente zeigen: Zu den Kunden der Firma gehören auch autoritäre Regimes, die ihre Bevölkerung unterdrücken. Dass der Kauf publik wurde, ist für die Zürcher äussersts unangenehm. Die neue digitale Waffe sollte geheim bleiben. Die Italiener und die Kantonspolizei unterschrieben eine Geheimhaltungserklärung. Für die Verhandlungen wurde eigens eine Zürcher Anwaltskanzlei beigezogen.
Handy als Wanze und GPS
SonntagsBlick hat heute über weitere Ungereimtheiten beim Einsatz der Software in Zürich berichtet. So zeigen auf WikiLeaks veröffentlichte E-Mails, dass die Kapo nicht nur «verschlüsselte Kommunikation» überwachen wollte, wie sie sagte. In einer Machbarkeitsstudie testeten die Ermittler in Zürich weitere Funktionen. Zum Beispiel die Geräte aus der Ferne zu durchsuchen und das Handy-Mikrofon als Wanze einzusetzen. Abgesehen davon, dass die grundsätzliche gesetzliche Grundlage für Trojaner-Einsätze mit der Revision des Überwachungsgesetzes erst geschaffen werden soll, verbietet der Entwurf aus Bundesbern, mit dem Trojaner Geräte zu durchsuchen und das Mikrofon als Wanze einzusetzen.
Bei solchen Enthüllungen hat die Öffentlichkeit ein Recht zu erfahren: Wer trägt die politische Verantwortung? Und wie haben die Verantwortlichen genau gehandelt? Im Fall von Zürich trägt die politische Verantwortung Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP). Er genehmigte den Kauf. Dies bestätigt die Direktion. Doch wann genau? Und was steht in der Verfügung des Sicherheitsdirektors? Dies wollte der SonntagsBlick von der Sicherheitsdirektion wissen. Doch diese blockt ab. Sprecher Urs Grob kritisiert den «luftigen Umgang mit Fakten» des Autoren und meint damit einen kritischen Kommentar auf Blick.ch vom Donnerstag. Die Sicherheitsdirektion stellt sich auf den Standpunkt: Die Verfügung sei nicht öffentlich. Nicht einmal das Datum der Verfügung will Grob bekanntgeben. Wolle der SonntagsBlick das Datum wissen, müsse ein Akteneinsichtgesuch gestellt werden. Im Kanton Zürich gilt das Öffentlichkeitsprinzip, geregelt im Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG.
«Antwort in 30 Tagen»
Dass für ein simples Datum ein Akteneinsichtgesuch gestellt werden muss, ist höchst ungewöhnlich. Der Autor hat das aber getan und bereits eine erste Antwort erhalten: «Wir werden Ihnen innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen eine Antwort zukommen lassen.» In 30 Tagen wissen wir mehr. Gut möglich, dass die Direktion das Gesuch ablehnt. Dann müsste SonntagsBlick den Gerichtsweg beschreiten, um zu erfahren, wann Mario Fehr den Kauf der umstrittenen Überwachungs-Software genehmigte.