Kantone warnen vor SVP-Volksbegehren
Durchsetzungs-Initiative «widerspricht jeder Vernunft»

Jetzt machen die Kantone Front gegen die SVP: Die Durchsetzungs-Initiative produziere Härtefälle, neue Kosten und sei nicht wie vorgeschrieben anwendbar.
Publiziert: 03.02.2016 um 11:17 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2018 um 20:40 Uhr
Auch die Kantone lehnen die SVP-Durchsetzungs-Initiative ab, die am 28. Februar zur Abstimmung kommt.
Foto: KEY

Die Durchsetzungsinitiative verletzt aus Sicht der Kantone zentrale Werte des Staatsverständnisses der Schweiz. Dass selbst hier geborene Ausländer bei leichten Vergehen automatisch ausgeschafft würden, widerspreche jeder Vernunft und Menschlichkeit, kritisieren die Kantone. Sie lehnen die Initiative deshalb ab.

Das Volksbegehren der SVP missachte das Verhältnismässigkeitsgebot und enthalte Vorschriften, die für die Kantone und für die Gerichte inakzeptabel seien, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der Präsidien und Generalsekretäre der interkantonalen Direktorenkonferenzen vom Mittwoch.

Die Initiative soll sofort in Kraft treten

Die Kantone stören sich etwa daran, dass der Stimmbürger die Ausführungsbestimmungen direkt erlassen soll, obwohl dies Aufgabe des Parlaments sei. Zudem soll die Initiative noch am Tag der Abstimmung in Kraft treten. Faktisch sei dies gar nicht möglich, weil die Kantone weder Personal noch Haftplätze planen konnten.

Als Bumerang könnte sich nach Ansicht der Kantone auch das vorgesehene Strafbefehlsverfahren erweisen, bei dem eine Landesverweisung von den Staatsanwaltschaften erlassen wird. Es sei klar, dass Betroffene in jedem Fall Einsprache erheben und ein ordentliches Gerichtsverfahren erwirken würden. Damit sei das Strafbefehlsverfahren ein unnötiger Zusatzaufwand.

Auch Bagatellen führen zur Ausschaffung

Über die Durchsetzungsinitiative wird am 28. Februar abgestimmt. Mit dieser will die SVP der 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative zum Durchbruch verhelfen. Das Anliegen geht aber viel weiter: Direkt in der Verfassung soll ein ganzer Katalog von schweren und weniger schweren Delikten verankert werden, die automatisch zur Ausschaffung führen würden. Im Wiederholungsfall könnten schon Bagatelldelikte zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen.

Wird die Initiative abgelehnt, tritt die vom Parlament beschlossene Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Kraft. Diese sieht die automatische Ausschaffung bei schweren Delikten vor. Sie enthält auch eine Härtefallklausel, um stossende Fälle vermeiden zu können. (SDA)

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