Die Tessiner Regierung handelte kurz entschlossen: Um die rasante Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ordnete sie am letzten Wochenende die Schliessung sämtlicher Baustellen und Industriebetriebe an. Eine ganze Woche hielt dieser widerrechtliche Zustand an, ohne dass der Bundesrat einschritt.
Der hatte zwar keine Freude am eigenmächtigen Vorgehen des Südkantons, sah aber die Notwendigkeit, ihm einen gewissen Spielraum zu belassen. Das Problem: Die aktuelle Gesetzeslage sieht diese Möglichkeit nicht vor. In einer ausserordentlichen Lage hält allein der Bund die Zügel in der Hand.
Die Landesregierung brauchte deshalb bis Freitag, um eine Lösung zu finden, die das Tessin zufriedenstellen, aber auch verhindern soll, dass weitere Kantone dessen Beispiel folgen.
Der Kniff: Die Verordnung des Bundesrats ist so formuliert, dass einzig das Tessin sämtliche Kriterien erfüllt und weitergehende Regelungen beschliessen darf. Zumindest vorerst.
«Verunsicherung in der Bevölkerung»
Der St. Galler Regierungsrat Benedikt Würth (52, CVP) ist froh, dass die Ausnahmeregelung nur fürs Tessin gilt. «Ich habe es nicht gut gefunden, dass in den letzten Wochen einzelne Kantone vorgeprescht sind», so der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen. «Das bringt nicht nur den Bundesrat und die anderen Kantone in eine schwierige Lage, sondern es führt auch zu Verunsicherung in der Bevölkerung.»
Tatsächlich hatten neben dem Tessin weitere Kantone wie Uri oder Genf eigenmächtig weitergehende Massnahmen verhängt als der Bund: Uri beschloss eine Ausgangssperre für über 65-Jährige, Genf ordnete die Schliessung aller Baustellen an. Beide Kantone mussten ihre Massnahmen unterdessen aufheben.
Als höchster Kantonsvertreter hofft Benedikt Würth, der Bund möge weitere Ausnahmen res triktiv handhaben. Nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen. «Die Lieferketten der Unternehmen machen nicht an der Kantonsgrenze halt», so Würth. «Wenn etwa die Firma Hamilton ihre Beatmungsgeräte nicht mehr produzieren kann, weil ein Zulieferer aus einem anderen Kanton nicht mehr arbeiten darf, ist niemandem gedient.»
Führung liegt beim Bund
FDP-Ständerat Thierry Burkart (44) sieht es ähnlich. Der Vertreter des Kantons Aargau sagt, er sei ein «überzeugter Föderalist». Doch «in dieser ausserordentlichen Lage braucht es nach dem Grundsatz ‹ein Raum, ein Chef, ein Auftrag› eine klare Führung. Die liegt beim Bund».
Nicht nur die Mehrheit der Kantone begrüsst den Entscheid des Bundesrats, auch im Tessin zeigt man sich zufrieden. Die Ausnahmeregelung für den Südkanton stärke den nationalen Zusammenhalt, sagt Christian Vitta (47, FDP), Präsident der Tessiner Regierung. Der Bundesrat habe eine nationale Vision. «Es ist jedoch wichtig, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.» Das Tessin sei anderen Regionen imn Bezug auf die Verbreitung des Coronavirus einige Wochen voraus.
Auf die Frage, ob der Kanton mit seinem Entscheid wissentlich einen Rechtsbruch in Kauf genommen habe, antwortet Vitta diplomatisch: «Es gibt widersprüchliche Meinungen zu den rechtlichen Einschätzungen.»
SVP-Ständerat Marco Chiesa (45) wird deutlicher: «Allen im Tessin war bewusst, dass wir uns mit dem Entscheid vom vergangenen Sonntag nicht an die Weisung des Bundes halten.» Doch der Bund habe mit diesem Schritt rechnen müssen. Chiesa: «Seit Wochen betonen wir, in welch besonderer Lage das Tessin ist!»
Bedingungen seien strikt
Und was sagen jene, die bisher ebenfalls auf ihrer Autonomie beharrten, etwa der Kanton Genf? Die Voraussetzungen seien momentan nicht erfüllt, um analog zum Tessin eine Ausnahmeregelung zu beantragen, heisst es dort. «Die Bedingungen dafür sind sehr strikt», sagt Gesundheitsdirektor Mauro Poggia (60, MCG). Dies sei aber nicht der springende Punkt: «Die Frage ist vielmehr, ob wir eine totale Ausgangssperre wollen.»
Vor einer Woche, als sich die Menschen weiterhin in grossen Gruppen trafen, habe er diese radikale Massnahme noch befürwortet: «Heute glaube ich, die Bevölkerung hat verstanden, worum es geht.»
Dennoch wünscht sich der Genfer Regierungsrat, dass die Deutschschweiz die Regeln des Bundes strikter umsetzt – also dem Beispiel des Kantons Genf folgt.
«Ab Montag kontrolliert bei uns die Polizei, ob die Leute in den Läden genug Abstand halten», erklärt Poggia. Es handle sich um Mitarbeiter der Gesundheitspolizei in Zivil. «Wenn die Leute sich nicht an die Regeln halten», fügt Poggia an, «können sie Bussen aussprechen.»
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
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Hygienemassnahmen
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- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
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Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
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