Kantone in die Pflicht
Kompromiss bei Prämienverbilligungen steht

Die Kantone sollen neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Das haben die Räte entschieden. Der indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative steht damit.
Publiziert: 12.09.2023 um 11:38 Uhr
Das Parlament will die Kantone verpflichten, künftig mehr Geld für die Verbilligung von Krankenkassenprämien bereitzustellen. (Themenbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Der Nationalrat ist am Dienstag beim Ausbau der Prämienverbilligungen auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Mit 104 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer für den Antrag ihrer vorberatenden Kommission. Die bürgerliche Mehrheit bezeichnete den Vorschlag als «grossen Schritt». Die Ratslinke sprach zusammen mit der GLP von einer «ungenügenden Lösung».

Der nun gefundene Kompromiss beim indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative der SP bedeutet für die Kantone Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken. Ursprünglich hatte der Nationalrat über zwei Milliarden Franken für zusätzliche Prämienverbilligungen verlangt - davon zusätzliche rund 800 Millionen Franken zulasten der Kantone.

Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmungen.

(SDA)

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