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Kantone drücken aufs Gas
Das Rechtsüberholverbot soll fallen

Bundesrat und Parlament wollen die Regeln für das legale Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn lockern. Die Kantone legen nun eine schärfere Gangart ein: Sie stellen auch gleich das Rechtsüberholverbot in Frage.
Publiziert: 23.01.2019 um 23:19 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2019 um 11:14 Uhr
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Bundesrat und Parlament wollen die Regeln zum Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen lockern. Durch Verordnungsanpassung soll die Kapazität auf den Strassen um bis zu 10 Prozent erhöht werden.
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Er ist der Vater des Rechtsvorbeifahrens auf der Autobahn: FDP-Nationalrat Thierry Burkart (43, AG). Das Parlament stimmte seinem Vorstoss zu, der Bundesrat sprang ebenfalls auf den Zug auf – und nun soll der Vorschlag bald schon in der revidierten Verkehrsregelnverordnung umgesetzt werden. 

Auch die Kantone sehen die Neuerung weitgehend positiv, wie die noch laufende Vernehmlassung dazu zeigt. BLICK liegen aktuell 17 kantonale Stellungnahmen vor. Das Resultat: Praktisch alle Kantone begrüssen die neue Regelung.

Verbot aufheben «wäre konsequenter»

Es kommt aber noch dicker: Die Kantone drücken aufs Gas! Eine Mehrheit der Kantone spricht sich explizit dafür aus, auch gleich das Rechtsüberholverbot zu überdenken. 

So fragen gleich mehrere Kantone – darunter etwa Basel-Stadt oder Zürich –, «ob nicht eine generelle Aufhebung des Rechtsüberholverbots konsequenter wäre als die nun vorgeschlagene teilweise Lockerung». Denn für die Verkehrsteilnehmer wie auch die polizeilichen Kontrollorgane werde «die Abgrenzung zwischen erlaubtem Rechtsvorbeifahren und verbotenem Rechtsüberholen kaum möglich sein». Das schaffe eine «neue Rechtsunsicherheit».

«Keine weitere Gefährdungserhöhung»

Für den Kanton Glarus ist die Streichung des Rechtsüberholverbots gar ein eigentliches Muss. «Man wird sich dem Rechtsüberholen zukünftig nicht entziehen können, weil die Verkehrsdichte zu hoch ist. Dies wiederum legt nahe, dass das Rechtsüberholen allgemein gestattet werden sollte.» Natürlich immer unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsregeln. 

In die gleiche Kerbe schlägt der Kanton Baselland, der auf eine «Legalisierung des eigentlichen Rechtsüberholens» drängt. «Sowohl das Ausscheren als auch das Wiedereinbiegen können problemlos stattfinden, ohne eine weitere Gefährdungserhöhung.»

Der Kanton Schwyz merkt zudem an, dass «die Hauptverantwortung für gefahrlose Fahrstreifenwechsel vom Überhol- auf den Normalstreifen künftig beim Linksfahrer liegt». Denn dieser müsse jederzeit damit rechnen, dass rechts an ihm vorbeigefahren werde. Aus dieser Sicht schaffe auch das Rechtsüberholen keine zusätzliche Gefahr.

FDP-Burkart: «Neue Verkehrsphilosophie»

«Dass mich die Kantone in dieser Frage rechts überholen, überrascht mich», sagt FDP-Nationalrat Burkart. Der TCS-Vizepräsident zeigt sich aber offen für eine entsprechende Anpassung. «Wenn dadurch der Verkehrsfluss weiter erhöht wird, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden, wäre es mit Studien zu prüfen. Allerdings würde es sich um eine völlig neue Verkehrsphilosophie handeln.»

Doch weshalb hat der Aargauer selbst nur das legale Rechtsvorbeifahren angeregt und nicht gleich auf tutti gesetzt? «Ich habe mich mit meinem Vorstoss für eine Vereinfachung der herrschenden Praxis und einen besseren Verkehrsfluss entschieden», sagt Burkart. «Zudem ist das Rechtsvorbeifahren im Gegensatz zum Rechtsüberholen rasch umsetzbar.»

Eine Möglichkeit wäre, einen entsprechenden Vorstoss in der Frühlingssession einzureichen. Burkart dazu: «Sobald alle Stellungnahmen vorliegen, werde ich eine Auslegeordnung machen und mich mit den Experten über das weitere Vorgehen absprechen. Es bedürfte aber einer vertieften Prüfung.»

Auch SVP-Hess thematisiert Rechtsüberholen

Klar ist, dass das Rechtsüberholen ein Thema bleibt. So hat SVP-Nationalrat Erich Hess (37, BE) bereits einen Vorstoss eingereicht, mit welchem er lockerere Zügel verlangt: Statt mit einer Anzeige und einem Ausweisentzug soll das Rechtsüberholen nur noch mit einer Ordnungsbusse bestraft werden.

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