Kantonale Wahlen finden trotzdem statt
Rüffel für Geroldswil wegen FDP-Flyer im Wahlcouvert

Die Zürcher Justizdirektion rüffelt die Gemeinde Geroldswil wegen der FDP-Flyer im offiziellen Wahlcouvert. Eine Verschiebung der kantonalen Wahlen vom Sonntag hält sie jedoch nicht für notwendig.
Publiziert: 08.02.2023 um 10:56 Uhr
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Aktualisiert: 08.02.2023 um 13:14 Uhr
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Die Gemeinde Geroldswil hat Partei-Flyer gleich ins offizielle Wahlcouvert gesteckt.
Foto: Screenshot Tele Züri

Die Justizdirektion gibt den zwei Stimmrechtsrekursen von Limmattaler Bezirksparteien und einem GLP-Kantonsratskandidaten aus der Stadt Zürich teilweise Recht, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die Gemeinde Geroldswil habe mit dem unzulässigen Versand der FDP-Wahlflyer «die Wahl- und Abstimmungsfreiheit ihrer Stimmberechtigten verletzt».

Das Gesetz über die politischen Rechte sehe keinen Versand von Werbematerial im amtlichen Wahlcouvert vor. Die Behörden seien einer strikten Neutralität verpflichtet, Interventionen in den Wahlkampf seien grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Gemeinde Geroldswil war der Ansicht, dass Partei-Flyer gleich ins offizielle Wahlcouvert gesteckt werden dürften. Stimmberechtigte erhielten deshalb eine FDP-Werbung mitgeschickt.

Verschiebung wäre unzumutbar

Trotz des Rüffels für Geroldswil: Deswegen die Wahlen zu verschieben, hält die Justizdirektion für nicht angezeigt. Dies wäre ihrer Ansicht nach unverhältnismässig und für Parteien und Kandidierende unzumutbar. Dies vor allem deshalb, weil Geroldswil so klein ist. In dieser Gemeinde leben nur 0,3 Prozent der Stimmberechtigen.

Die Auswirkungen durch den Versand der FDP-Flyer auf das Wahlergebnis dürfte unerheblich sein, schreibt die Justizdirektion. Selbst wenn das Ergebnis aus Geroldswil auffällig sein sollte.

«Skandalös und inakzeptabel»

Dazu komme, dass die Gemeinde rasch und auf verschiedenen Kanälen über ihren Irrtum informiert habe. So verschickte die Gemeinde etwa am 27. Januar ein Informationsschreiben an alle 2975 Stimmberechtigten.

Die SP Limmattal sowie die Grünen, die AL und die EVP des Bezirks Dietikon hatten den Vorfall in ihrer Beschwerde als «skandalös und inakzeptabel» bezeichnet. Theoretisch können sie den Rekurs noch innert fünf Tagen ans Verwaltungsgericht weiterziehen und dabei auch aufschiebende Wirkung verlangen.

Bis dieses Gericht entscheidet, sind die Wahlen jedoch mit Sicherheit gelaufen. Gibt die Justiz den Parteien schliesslich aber recht, müsste die Wahl wiederholt werden.

Die Limmattaler Parteien sowie der GLP-Kantonsratskandidat aus Zürich zeigen sich in ihren Stellungnahmen zufrieden, dass die Justizdirektion ihre Rekurse im Kernpunkt gutgeheissen und eine Verletzung der Wahl- und Abstimmungsfreiheit bejaht hat.

Von einem Weiterzug ihrer Rekurse sehen sie vorerst ab - sie wollen zunächst den kommenden Sonntag abwarten, an dem die Wahlen stattfinden. Die SP Limmattal kündigt an, die Wahlresultate in der Gemeinde Geroldswil und deren Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Kanton und in den Bezirken genau überprüfen zu wollen.

Ähnlich äussert sich der andere Rekurrent zu einem möglichen Weiterzug ans Verwaltungsgericht: «Es hängt alles davon ab, ob ich das Wahlergebnis in Geroldswil als beeinflusst betrachte oder nicht.»

(SDA)


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