Kanton Solothurn schaltet sich ein
Coiffeur-Besuch der EU-Chefin hatte ein Nachspiel

Ursula von der Leyen legte vor dem WEF einen Zwischenstopp bei Coiffeur Mehdi Delaram in Solothurn ein. Das hat nun die Behörden auf den Plan gerufen: Denn eigentlich gilt am Sonntag ein Arbeitsverbot.
Publiziert: 21.01.2025 um 18:09 Uhr
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Aktualisiert: 15:42 Uhr
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Nach dem Coiffeur-Termin gabs ein gemeinsames Foto: Ursula von der Leyen mit Mehdi Delaram.
Foto: zVg

Auf einen Blick

  • EU-Chefin lässt sich in Solothurn am Sonntag die Haare schneiden
  • Weil am Sonntag eigentlich ein grundsätzliches Arbeitsverbot gilt, trifft der Kanton nun Abklärungen
  • Für Coiffeur Mehdi Delaram war die Arbeit an einem Sonntag eine Ausnahme
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Am Weltwirtschaftsforum WEF sitzt die Frisur von Ursula von der Leyen (66) perfekt. Kein Wunder: Kurz vor ihrem Auftritt liess sie sich noch die Haare machen. Und zwar an der Schänzlistrasse in Solothurn bei Coiffeur Mehdi Delaram (44).

«Ich habe mich sehr darüber gefreut», sagt der Solothurner Coiffeur zu Blick. Von der Leyen war schon Delarams Kundin, als dieser noch für den Promi-Coiffeur Udo Walz (†76) in Berlin arbeitete. Während Corona hatten sie den Kontakt dann verloren.

Kanton trifft Abklärungen

Die Wiedervereinigung hat nun allerdings Folgen. Von der Leyen ist nämlich an einem Sonntag bei Delaram aufgekreuzt. Und am Sonntag gilt in der ganzen Schweiz eigentlich ein Arbeitsverbot.

Das hat auch die Kantonsbehörden auf den Plan gerufen. Das generelle Sonntagsarbeitsverbot habe Gültigkeit, hält Marc Hänni, Abteilungsleiter Arbeitsbedingungen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Solothurn, fest. «Unsere entsprechenden Abklärungen laufen noch». Deshalb könne man keine weiteren Informationen erteilen.

«Absolute Ausnahme»

«Es war eine absolute Ausnahme. Ich arbeite sonst nicht am Sonntag», versichert Delaram gegenüber Blick. «Mein Rechtsbeistand hat mir versichert, dass das kein Problem sei. Unter anderem, weil für mich als Geschäftsführer und Inhaber andere Regeln für Sonntagsarbeit gelten.» Mittlerweile habe der Kanton auch Kontakt mit ihm aufgenommen und er sei zuversichtlich, dass das nun geklärt sei. Laut dem Kanton sind die Abklärungen allerdings noch am Laufen.

Tatsächlich gelten laut dem Schweizer Arbeitsgesetz für Arbeitnehmende in einer «höheren leitenden Tätigkeit» andere Regeln: Auf sie sind die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen des Arbeitsgesetzes nicht anwendbar. Das heisst, sie sind von der Bewilligungspflicht der Sonntagsarbeit ausgenommen.

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