Eine «Bananenrepublik» schimpft die SVP Schweiz den Kanton Basel-Stadt. Nicht ganz so deutlich wird Bundesrätin Karin Keller-Sutter (55). Doch auch für sie ist klar: Ein afghanischer Asylsuchender, den die Basler Regierung aufnehmen will, muss ausgeschafft werden.
Asylgesuch wurde abgelehnt
Ursprung das Machtkampfes der kantonalen und nationalen Exekutive, über den die «Basler Zeitung» letzte Woche berichtete, ist der junge Afghane A. Er flüchtete bereits als Kind mit seiner Familie in den Iran. Dort wurde er gemäss seinem Anwalt unter Zwang für die Armee rekrutiert und kämpfte als Kindersoldat in Syrien. Schliesslich floh A. nach Österreich und stellte ein Asylgesuch. Dieses wurde allerdings abgelehnt. Dem Dublin-Abkommen entsprechend gewährte auch der Bund ihm kein Asyl.
Dagegen rekurrierte der Afghane beim Bundesverwaltungsgericht. Er sei minderjährig, macht A. geltend. So würde er grösseren Schutz geniessen und dürfte in der Schweiz nochmals einen Asylantrag stellen. Sein Alter kann er allerdings nicht beweisen - die entsprechenden Papiere fehlen. Die Schweiz bestimmte deshalb sein Alter per umstrittener Handknochen-Analyse und befand ihn für 19-jährig, also erwachsen. Das Gericht ordnete deshalb die Abschiebung des Afghanen an.
Basel-Stadt will Bundesrecht ignorieren
Damit war der Basler Grossrat jedoch nicht einverstanden: Eine links-grüne Mehrheit überwies eine Petition an die Regierung. Sie solle den Bund darum ersuchen, A. aufzunehmen, obwohl die Schweiz keine Pflicht dazu hat.
Die Exekutive geht jedoch noch einen Schritt weiter, wie aus einem Brief an die zuständige Bundesrätin Karin Keller-Sutter hervorgeht, der BLICK vorliegt. Sie will den Flüchtling aufnehmen, trotz negativem Urteil und egal wie sich der Bund entscheidet: «Sollte der Bund hingegen dem Antrag keine Folge leisten und keinen humanitären Selbsteintritt beschliessen, so würde der Kanton Basel-Stadt trotzdem auf die Überstellung von A. nach Österreich verzichten», schreibt Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (55, Grüne).
Karin Keller-Sutter goutiert Verhalten nicht
Das ist hochbrisant, denn damit würde sich die Basler Regierung einerseits über Bundesrecht hinwegsetzen und müsste andererseits sämtliche Kosten im Umfang von etwa 130'000 Franken selber tragen.
Keller-Sutter goutiert dieses Verhalten der Kantonsregierung nicht: In einem Brief, der BLICK ebenso vorliegt, betont sie, der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sei zu respektieren: «Der Kanton Basel-Stadt als zuständiger Vollzugskanton ist verpflichtet, das rechtskräftige Urteil des Gerichts umzusetzen.» In anderen Worten: Die Basler Exekutive soll gefälligst ausschaffen.
Auf eine Antwort kann Frau Keller-Sutter allerdings lange warten. Der Basler Regierungsrat nimmt die Ermahnung «zur Kenntnis». Sein Vorgehen kommentieren oder eine Antwort schreiben, will er nicht.
SVP fordert Strafanzeige gegen Basler Regierung
Derweil fordert die SVP drastische Massnahmen gegen das «arrogante Gutmenschentum» der Baselstädter Exekutive. SVP-Nationalrat Sebastian Frehner reichte letzte Woche eine entsprechende Frage an den Bundesrat ein. Frehner will wissen, ob der Bundesrat eine Strafanzeige gegen den Regierungsrat einreichen wird: Wegen der «Beihilfe zum illegalen Aufenthalt». Auch fragt er, ob der Bund anstelle des Kantons die Ausschaffung des Afghanen vornehmen wird. Am Dienstag wird sich Keller-Sutter in der Fragestunde des Nationalrats dazu äussern.