Kanton Aargau stockt auf
100 neue Wohnplätze für minderjährige Asylsuchende

Der Kanton zählt aktuell 373 Wohnplätze für unbegleitete Minderjährige aus dem Asylbereich. Nun sollen 100 weitere dazukommen. Der Grosse Rat gibt grünes Licht.
Publiziert: 27.08.2024 um 12:09 Uhr
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Aktualisiert: 27.08.2024 um 13:21 Uhr
Der Kanton Aargau schafft zusätzliche Wohnplätze für unbegleitete minderjährige Asylsuchende.
Foto: Keystone
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Im Kanton Aargau werden zusätzlich 100 Wohn- und Betreuungsplätze für unbegleitete Minderjährige aus dem Asylbereich geschaffen. Der Grosse Rat hat am Dienstag einen entsprechenden Kredit von 10,3 Millionen Franken bewilligt. Im Kanton Aargau leben mehr als 300 minderjährige Asylsuchende.

Der Entscheid fiel mit 124 zu 10 Stimmen. Alle Parteien stellten sich hinter das Vorgehen. Ein Teil der SVP-Fraktion lehnte den Kredit jedoch ab. Als Grund für das Nein wurde die Asylpolitik und die Zuwanderung genannt.

Es gebe keine Alternativen zum Vorhaben, hielten die Befürworter fest. Für Minderjährige bestehe eine Fürsorgepflicht. Das Ziel sei, die vom Bund zugewiesenen minderjährigen Asylsuchenden gut zu integrieren. Sie sollten eine Berufsausbildung absolvieren und damit auf ein selbständiges Leben vorbereitet werden.

Die Personen leben nur bis zum 18. Altersjahr im begleiteten Wohnen. Im Parlament wurde darauf hingewiesen, dass es für junge Erwachsene eine Anschlusslösung brauche.

Begleitetes Wohnen

Der zuständige Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (SVP) sagte, 99 Prozent dieser Jugendlichen würden in der Schweiz bleiben. «Wir suchen hier Lösungen für die nächsten 70 bis 80 Jahren im Leben dieser jungen Menschen. Wir müssen sie integrieren.»

Der Kanton Aargau will mit den 100 zusätzlichen Plätzen für die Zukunft gewappnet sein. Seit Anfang des Jahres 2023 sind nach Angaben des Kantons bestehende Unterkünfte verdichtet und so zusätzlich 195 Plätze geschaffen worden. Die derzeit 373 Plätze sind demnach zu 87 Prozent ausgelastet.

Um rasch mehr Plätze zur Verfügung zu haben, setzt das Departement Gesundheit und Soziales von Regierungsrat Gallati auf die Unterbringungsform des begleiteten Wohnens. Diese Betreuungsform werde in anderen Kantonen bereits erfolgreich praktiziert, hiess es.

Dabei würden selbständige ältere Minderjährige ab 16 Jahren in dezentralen Wohngruppen untergebracht. Betreuungspersonen würden die Jugendlichen wöchentlich besuchen, zu Beginn und bei Bedarf auch öfters.

Diese Personen würden die Minderjährigen bedarfsgerecht auf dem Weg in ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben begleiten. Diese Aufgabe übernehmen der Verein Lernwerk in Windisch AG und die Stiftung Wendepunkt in Muhen AG. Der Kanton erteilte die entsprechenden Zusagen.

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