Kampfflugzeug-Absturz
Ankläger will Geldstrafe für Piloten

Im Prozess zum Flugunfall der Patrouille Suisse in den Niederlanden 2016 hat der Ankläger für den Piloten eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 270 Fr. gefordert. Gemäss Anklage besteht kein Zweifel, dass der Pilot die Kollision mit einem zweiten Kampfjet verursachte.
Publiziert: 21.12.2022 um 14:58 Uhr
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Aktualisiert: 10.01.2023 um 07:32 Uhr
Im Training für eine Flugshow in den Niederlanden kam es im Juni 2016 zu einer Kollision zwischen zwei Kampfjets der Patrouille Suisse. Der Pilot der abgestürzten Maschine muss sich vor dem Militärgericht in Aarau verantworten. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Der 37-jährige Pilot sei «kein Schwerverbrecher», sondern ein «verdienter Pilot der Schweizer Luftwaffe», sagte der Auditor (Ankläger) am Mittwoch vor dem Militärgericht 2 in Aarau. Der Pilot habe jedoch Fehler beim Annäherungsmanöver an den anderen Tiger-Kampfjet der Patrouille Suisse gemacht.

Der Pilot sei «zu aggressiv und ohne Sicht» geflogen, sagte der Auditor. Er habe ohne Sichtkontakt das andere Tiger-Kampfflugzeug bei einem Unterflug zu kreuzen versucht. Es dürfe bei Kunstflugformationen jedoch nie blind geflogen werden.

Der Verteidiger forderte am Mittwoch einen Freispruch von Schuld und Strafe für den Piloten.

Während eines Trainingsflugs für die «Netherland Air Force Open Days» waren am Nachmittag des 9. Juni 2016 zwei Kampfflugzeuge vom Typ «Northrop F-5 E Tiger II» der Patrouille Suisse in der Nähe des Luftwaffenstützpunktes Leeuwarden kollidiert. (SDA)

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