Kampf gegen Landschafts-Initiative
Bauern fürchten um ihre Bauten

Der Schweizer Bauernverband fürchtet eine zu starke Einengung der Lebensmittelproduktion durch mehr Auflagen bei der Raumplanung. Er hat am Dienstag an seiner Jahresmedienkonferenz das Parlament zur Ablehnung der Landschafts-Initiative der Umweltverbände aufgerufen.
Publiziert: 03.01.2023 um 11:06 Uhr
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Aktualisiert: 03.01.2023 um 13:29 Uhr
Eine Siedlung mit Bauernhof bei Giswil unweit des Sarnersees im Kanton Obwalden. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER

Die im März 2019 lancierte Volksinitiative will die Trennung von Baugebiet und Nichtbauzone in der Bundesverfassung verankern und hat zum Ziel, die bebaute Fläche ausserhalb der Bauzonen einzufrieren. Den Bauern geht dies zu weit. Sie fürchten, unter Umständen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten zu können. Sie plädierten für einen «sinnvollen» indirekten Gegenvorschlag.

Dieser will die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen auf dem heutigen Niveau stabilisieren und hat bereits den Ständerat passiert. Besonders stossend ist aus Sicht der Initianten ist der Beschluss, dass Umnutzung von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken praktisch unbegrenzt erlaubt werden soll. Die Initianten, die mit einem Rückzug der Initiative geliebäugelt haben, sind damit und weiteren «Widersprüchen» nicht zufrieden. Noch kann der Nationalrat Verbesserungen anbringen.

Bauern wollen Ausnahmen

Die Bauern hingegen wollen den Gegenvorschlag, so wie er jetzt ist. Ohne zeitgemässe Gebäude gebe es keine zeitgemässe Landwirtschaft, teilte der Bauernverband mit. Ein sparsamer Umgang mit dem Boden sei Pflicht, trotzdem müsse es möglich bleiben, moderne Gebäude zu errichten und zu erweitern.

Konkret gemeint sind etwa Ställe, Gewächshäuser, Unterstände und Lagerhallen, aber auch Energie- und Verkaufsgebäude. Es sei wichtig, dass Gebäude nahe bei Kulturen und Tieren erstellt werden könnten. Nicht zuletzt würde davon auch die Bevölkerung profitieren: Es sei in deren Interesse, dass die geruchs- und lärmintensiven landwirtschaftlichen Tätigkeiten einen gewissen Abstand zum Baugebiet aufweisen.

(SDA/sf)

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