Wenn die Löhne wegen der Inflation steigen, führen progressive Steuertarife zu prozentual höheren Einkommenssteuern. Um das zu vermeiden, sieht das bernische Steuergesetz eine Anpassung der Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge aufgrund der Teuerung vor.
Die Einkommenssteuertarife der Kantons- und Gemeindesteuern sind bei jeder Teuerung durch den Regierungsrat anzupassen, die übrigen Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge erst bei einer aufgelaufenen Teuerung von 3 Prozent durch den Grossen Rat. Der letzte solche Ausgleich erfolgte im Jahr 2011.
Im Jahr 2022 betrug die vom Bund kommunizierte Teuerung 2,8 Prozent. Addiert mit der Teuerung seit der letzten Anpassung erreicht die Inflation den Wert von 3 Prozent. Der Grosse Rat verabschiedete die Vorlage in einer einzigen Lesung. (SDA)