Kalte Progression
Kanton Bern passt Steuern der Inflation an

Bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern wird per 2024 die kalte Progression vollständig ausgeglichen. Mit 123 zu 17 Stimmen bei 10 Enthaltungen hat sich der Grosse Rat am Mittwoch für die entsprechende Anpassung des Steuergesetzes ausgesprochen.
Publiziert: 13.09.2023 um 15:40 Uhr
Der Kanton Bern kann die Steuern der Inflation anpassen. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY

Wenn die Löhne wegen der Inflation steigen, führen progressive Steuertarife zu prozentual höheren Einkommenssteuern. Um das zu vermeiden, sieht das bernische Steuergesetz eine Anpassung der Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge aufgrund der Teuerung vor.

Die Einkommenssteuertarife der Kantons- und Gemeindesteuern sind bei jeder Teuerung durch den Regierungsrat anzupassen, die übrigen Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge erst bei einer aufgelaufenen Teuerung von 3 Prozent durch den Grossen Rat. Der letzte solche Ausgleich erfolgte im Jahr 2011.

Im Jahr 2022 betrug die vom Bund kommunizierte Teuerung 2,8 Prozent. Addiert mit der Teuerung seit der letzten Anpassung erreicht die Inflation den Wert von 3 Prozent. Der Grosse Rat verabschiedete die Vorlage in einer einzigen Lesung. (SDA)

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