Die Bundesanwaltschaft (BA) will untersuchen, ob sich Stefan Brupbacher (51, FDP) der Amtsgeheimnisverletzung strafbar gemacht hat. Er hatte als Generalsekretär des Wirtschaftsdepartements Kommissionsinternas an seinen heutigen Arbeitgeber Swissmem weitergegeben.
Bevor die BA sich Brupbacher vorknöpfen darf, muss FDP-Justizministerin Karin Keller-Sutter (55) grünes Licht erteilen. Ein entsprechendes Ermächtigungsgesuch sei bei ihrem Departement eingereicht, schreiben die Tamedia-Zeitungen.
Parteikollegen, aber keine Freunde
Obwohl sie eine Partei-Kollegin Brupbachers ist, gilt Keller-Sutter nicht als Anhängerin des Zürchers. Tauchen nicht noch gravierende Gründe auf, die gegen die Eröffnung eines Verfahren gegen Brupbacher sprechen, dürfte sie die Untersuchung abnicken – allein schon, um keine Filzvorwürfe aufkommen zu lassen.
Schliesslich war auch Brupbachers früherer Boss, der freisinnige Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (67), zuvor selbst bei Swissmem: Schneider-Ammann präsidierte den Verband vor seiner Zeit als Bundesrat.
Swissmem zur Lobbyarbeit aufgefordert
Brupbacher, der eben erfolglos für den Nationalrat kandidierte, hat laut Berichten der Tamedia-Zeitungen im November 2018 seinem heutigen Arbeitgeber Swissmem aus der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK) berichtet, dass der SVP-Nationalrat Andreas Aebi (60) einen Kommissionsantrag eingereicht habe, welcher der Freihandelspolitik des Bundes und den Swissmem-Interessen zuwiderlaufe.
Brupbacher forderte den Verband auf, gegen den Antrag Aebis zu lobbyieren: «Es wäre super, wenn ihr den einen oder anderen Parlamentarier aus CVP und SVP, der euch nahesteht, aufklären könnt, dass der Antrag desaströs ist.» Ein Swissmem-Kader habe in den Folgetagen drei CVP-Politiker bearbeitet, heisst es im Artikel.
Bei Voruntersuchungen der Bundesanwaltschaft haben sich die Vorwürfe gegen Brupbacher offenbar erhärtet. Verletzungen des Amtsgeheimnisses könnten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, aber auch bloss mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Beschuldigter hält sein Handeln für vertretbar
Brupbacher selbst glaubt nicht, dass er sich schuldig gemacht hat: «Unseres Erachtens lag bei der Kontaktaufnahme mit Swissmem kein Vergehen vor», wird er zitiert. Die Traktandenliste für die Sitzung der AKP sei breit bekannt gewesen.
Tatsächlich wissen Wirtschaftsverbände, aber auch Gewerkschaften meist recht genau, welche und wie Geschäfte in den Parlamentskommissionen diskutiert werden, die sie interessieren. Besonders problematisch ist es jedoch, wenn Verwaltungsangestellte die Parlamentsarbeit hintertreiben. (pt)