Justiz will Postauto-Bschiss nicht aufklären
BLICK meint: Jetzt muss der Bundesrat handeln

Bern ist gerade dabei, das Nationalsymbol Post zu demontieren. Die Aufklärung des Postauto-Bschisses kann man nicht den Involvierten überlassen.
Publiziert: 21.02.2018 um 18:06 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 04:55 Uhr
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Illegale Millionen für die Post: Am Dienstagmorgen laden das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die Post zu einer Pressekonferenz. Die Erkenntnis: Postauto erschummelte sich über Jahre insgesamt 78,3 Millionen Franken Subventionen. Post-CEO Susanne Ruoff wird für ihr schnelles Handeln gelobt.
Foto: Arno Balzarini
Sermîn Faki

Das muss man sich einmal vorstellen: Da sorgt ein Staatsbetrieb für den grössten Subventionsbschiss der Schweizer Geschichte. Und dann passiert – nichts. Niemand zieht die Verantwortlichen zur Rechenschaft.

Sermîn Faki, BLICK-Politikchefin

Unglaublich, aber wahr: Das geschieht gerade beim Postauto-Bschiss. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Berner Staatsanwaltschaft weigern sich, den Bschiss aufzuklären. Es handle sich beim Subventionsbetrug um Verstösse gegen das Verwaltungsstrafrecht. Und die müssten vom zuständigen Bundesamt verfolgt werden, sagen die Staatsanwälte.

Das BAV kann das nicht

Damit wäre das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Zug. Doch das kann diese Aufgabe nicht leisten. Aus drei Gründen:

  • Erstens hat das Amt gar nicht genug Ressourcen für eine solche Untersuchung.
  • Zweitens sind dort keine Ermittler und Strafrechtler angestellt.
  • Drittens ist das BAV im Fall Postauto befangen. Denn es hat den Bschiss aufgedeckt, es war aber auch jahrelang auf die gefälschten Buchungen hereingefallen.

Beim geprellten Steuerzahler bleibt bei dieser Posse nur ein Gefühl zurück: Ärger, weil keine Berner Krähe der anderen ein Auge aushackt.

Es darf nicht sein, dass der Postauto-Bschiss keine Konsequenzen nach sich zieht. Dass am Ende bloss irgendein Prokurist über die Klinge springen muss und dann alle weitermachen, als sei nichts geschehen.

Der Bundesrat ist gefordert

Damit würde man einen irreparablen Schaden am Nationalsymbol Post anrichten. Daher gibt es nur eins: Der Bundesrat muss jetzt einschreiten und die strafrechtliche Aufarbeitung anordnen.

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