Bei Wiederholung
Besondere Massnahmen für Moutier-Abstimmung

Bei der Wiederholung der Abstimmung zur Kantonszugehörigkeit von Moutier im März 2021 übernimmt der Bund eine stärkere Rolle als beim Urnengang von 2017. Das gab der Kanton Bern am Freitag bekannt.
Publiziert: 06.11.2020 um 11:04 Uhr
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Aktualisiert: 06.11.2020 um 13:39 Uhr
Stimmabgabe beim Moutier-Urnengang 2017. Für die Wiederholung der Abstimmung haben die Behörden besondere Massnahmen getroffen.
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Der Regierungsrat präsentierte in Bern die besonderen Massnahmen für den Urnengang vom 28. März 2021. Sie sind laut Regierungsrat mit der Gemeinde Moutier abgesprochen. Die Dreiparteienkonferenz mit dem Bund und den Kantonen Bern und Jura habe dem Vorgehen zugestimmt.

Die Stimmberechtigten von Moutier BE hatten sich 2017 mit knappem Mehr für einen Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Der Urnengang wurde später von der bernischen Justiz wegen Unregelmässigkeiten annulliert.

Der Bund hatte 2017 lediglich eine Beobachterrolle inne. Diesmal übernimmt er zusätzliche Aufgaben. So wird das Bundesamt für Justiz die von der Gemeinde erstellten Abstimmungsunterlagen überprüfen und an die Stimmberechtigten versenden.

Klar definiert wurden zudem die Fälle, in denen die Abstimmungsunterlagen nicht direkt an Stimmberechtigte adressiert sind. Das betrifft beispielsweise Stimmberechtigte in Heimen, Spitälern und Institutionen. Hier muss die Übergabe der Unterlagen persönlich durch die Leitung der Institution erfolgen.

Auch die Rollen der Gemeinde Moutier und des Kantons Bern sind im Verfahren bis ins Detail definiert. Das Ziel ist laut Regierungsrat, dass die Stimmberechtigten von Moutier ihren Willen «unter den bestmöglichen Voraussetzungen» äussern können. Die Abstimmung vom 28. März 2021 solle die Jurafrage definitiv regeln.

(SDA)

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