Am Donnerstag hat der Ständerat die Vorlage bereinigt, diese ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Umstritten war einzig noch gewesen, ob auch bei fahrlässigem Verstoss gegen das Verbot eine Busse fällig wird.
Nun ist die kleine Kammer dem Nationalrat in diesem Punkt entgegengekommen und hat die Strafe bei Fahrlässigkeit aus der Revision des Konsumkreditgesetzes gestrichen. Die vorsätzliche Verletzung des Verbots aggressiver Werbung hingegen kann mit bis zu 100'000 Franken Busse bestraft werden.
Damit werde das Gesetz so zahnlos, dass es auch gleich abgelehnt werden könne, sagte Anita Fetz (SP/BS), die sich auch für die Bestrafung der fahrlässigen Verletzung stark gemacht hatte. Pirmin Bischof (CVP/SO) widersprach: Die Strafdrohung für Vorsatz erfasse nicht nur Absicht, sondern auch Eventualvorsatz. Ein Unternehmer, der die Verletzung des Verbots aggressiver Werbung in Kauf nehme, müsse also ebenfalls mit einer Busse rechnen.
Über die Grundzüge der Vorlage waren sich die beiden Kammern schon in früheren Beratungen einig geworden. Insbesondere setzen sie auf Selbstregulierung: Welche Werbung als aggressiv gilt, kann die Kreditbranche selbst definieren.
Das Gesetz verlangt, dass sie dies in einer Vereinbarung regelt. Ein Entwurf liegt bereits vor. Gemäss diesem soll künftig beispielsweise auf das Verteilen von Kreditantragstalons auf der Strasse verzichtet werden. Kommt keine Vereinbarung zu Stande oder erachtet der Bundesrat diese als ungenügend, kann er festlegen, wann Werbung als aggressiv gilt.
Gemäss dem Gesetz soll zudem die Kreditfähigkeit nicht nur bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers geprüft werden. Die Kreditfirma kann neu generell Unterlagen einfordern, etwa einen Auszug aus dem Betreibungsregister oder einen Lohnnachweis. Verschärft werden auch die Regeln für Expresskredite.