Darum gehts
- Verwahrung junger Mörder ab 1. Juli möglich unter bestimmten Voraussetzungen
- Verwahrung nur bei ernsthafter Rückfallgefahr und nach Erreichen der Volljährigkeit
- Von 2010 bis 2020 wurden zwölf Jugendliche wegen Mordes verurteilt
Ab dem 1. Juli dieses Jahres können junge Menschen, die zwischen ihrem 16. und 18. Lebensjahr einen Mord begangen haben, unter bestimmten Voraussetzungen verwahrt werden. Der Bundesrat setzt die vom Parlament im Juni 2024 beschlossene Verschärfung des Jugendstrafgesetzes an diesem Tag in Kraft.
Das hat die Landesregierung am Mittwoch beschlossen. Eine Verwahrung von jungen Leuten wird laut der Mitteilung nur dann angeordnet werden können, wenn eine ernsthafte Rückfallgefahr für einen Mord besteht. Zudem muss die betroffene Person zum Zeitpunkt der Verwahrung bereits volljährig sein.
Verwahrt werden sollen also nicht 16- oder 17-Jährige, sondern junge Mörderinnen und Mörder nach Vollendung des 18. Lebensjahrs im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion. Das Jugendstrafgesetz sieht heute keine reine Sicherheitsmassnahme zum Schutz Dritter vor.
Der Bundesrat schrieb seinerzeit vor der parlamentarischen Debatte zur Änderung, von 2010 bis 2020 seien zwölf Jugendliche in der Schweiz wegen Mordes verurteilt worden. Die Verwahrung hätte nur einzelne von ihnen betroffen.