Wer entscheidet, ob eine Jugendliche oder ein Jugendlicher geimpft wird oder nicht? Die Eltern oder der Teenie selbst? Für das Freiburger Kantonsgericht steht fest: Jugendliche können und müssen selbst entscheiden, ob sie sich gegen Covid-19 impfen lassen wollen oder nicht.
Das Gericht wies einen Rekurs eines Elternpaars gegen die Freiburger Gesundheitsdirektion ab. Die Eltern wehrten sich dagegen, dass der Kanton Freiburg Kinder zwischen 12 und 15 Jahren ohne Einverständnis der Eltern impft. Auch in Zürich benötigen Jugendliche nicht unbedingt eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten. In vielen anderen Kantonen hingegen müssen die Eltern der Impfung zustimmen oder zu dieser mitkommen.
Petition fordert «Impfmoratorium»
Dass Teenager selbst über die Covid-Impfung entscheiden können, löst bei impfkritischen Organisationen einen Sturm der Entrüstung aus. Der Verein «Freunde der Verfassung» hat gemeinsam mit anderen Gruppierungen eine Petition ins Leben gerufen. Darin fordern sie von Bundesrat und Parlament ein «Impfmoratorium» für Kinder unter 16 Jahren. Bis dieses gelte, müsse für die Impfung von Kindern unter 16 zwingend die Zustimmung der Eltern notwendig sein.
Die Impfskeptiker werfen dem Bund zudem vor, Schülerinnen und Schülern gegenüber «Impfpropaganda» zu betreiben. Sie stören sich an einer Informationsbroschüre des Bundesamts für Gesundheit (BAG), die extra auf Kinder zugeschnitten ist und in der sachlich erklärt wird, was eine Impfung bringt. Die Jugendlichen werden darin dazu aufgerufen, sich selbst ein Bild zu machen und sorgfältig abzuwägen, ob sie sich impfen lassen möchten oder nicht. «Informiere dich gut und sprich mit anderen, zum Beispiel mit deinen Eltern, und entscheide dann gemeinsam mit ihnen oder allein, ob du dich impfen lassen möchtest. Wenn du unsicher bist, kannst du auch noch zuwarten», heisst es darin.
Kantonsgericht sieht das Gegenteil gegeben
Mit ihrem Vorgehen verstiessen die Behörden gegen die Verfassung, behaupten die Petitions-Autoren. Sie verweisen unter anderem auf Artikel 11, in dem festgeschrieben ist, dass Kinder und Jugendliche einen «Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und Förderung ihrer Entwicklung» haben und ihre Rechte «im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit» ausüben.
Das Freiburger Kantonsgericht kam hingegen gerade zum gegenteiligen Schluss: Dürften Jugendliche nicht selbst entscheiden, ob sie geimpft werden wollen oder nicht, wäre das ein Verstoss gegen die Kinderrechte. «Mit der Forderung, dass Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren das Einverständnis der Eltern für eine Impfung einholen müssen, versuchen die Eltern den Kindern ein Recht zu nehmen, das sie für sich selber beanspruchen», heisst es im Urteil. Das widerspreche der Uno-Kinderrechtskonvention. (lha)