Joachim S. (19) muss wegen Werbung auf der Parkscheibe in Basel zahlen
«Diese Busse ist eine Frechheit!»

«Keine Werbung auf der Parkscheibe» steht handgeschrieben auf dem Ordnungsbussen-Zettel. Für Joachim S. ist diese Busse eine Frechheit.
Publiziert: 12.06.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:11 Uhr
Von Alexa Scherrer

Joachim S.* (19) aus Binningen BL schüttelt den Kopf. In der Hand hält er eine Parkbusse. Am Donnerstag fand er diese unter dem Scheibenwischer, als er mit dem Auto von der Schule nach Hause fahren wollte.

Kurz nach 11.30 Uhr parkiert der Gymischüler den silbernen 1er-BMW seiner Mutter in der blauen Zone. Nach einer guten Stunde kommt er zurück zum Auto und entdeckt die Busse. Die Kantonspolizei will 40 Franken. Auf dem Bussenzettel steht auch eine handgeschriebene Notiz: «Keine Werbung auf der Parkscheibe». «Diese Busse ist eine Frechheit. Ich begreife das überhaupt nicht», sagt der Teenager zu Blick.ch.

Auf der Vorderseite der Parkscheibe befindet sich die Reklame eines Autohauses in Muttenz BL. Die Scheibe ist ein Werbegeschenk, das S. fast täglich verwendet. Noch nie gab es Probleme.

Sofort geht er auf den Polizeiposten. «Die Beamten haben mich komisch angeschaut. Sie sagten, ich solle die zuständige Polizistin fragen.» Er ruft sie an. «Sie sagte, sie habe bei einer Schulung gelernt, dass Werbung auf der Parkscheibe nicht zu dulden sei», erzählt S. Die Busse sei berechtigt, das Ganze könne er jetzt höchstens gerichtlich weiterziehen.

Die Grösse und Farbe der Parkscheibe sind auf der Webseite der Basler Polizei definiert: «Entspricht die aufgelegte Parkscheibe nicht dieser Norm, kann dafür eine Busse ausgestellt werden, als ob keine Parkscheibe aufliegen würde. Somit sind bunte, mit Werbung auf der Vorderseite bedruckte sowie elektrische Parkscheiben verboten.»

Das bestätigt Martin Schütz, Sprecher der Kantonspolizei Basel. «Werbung ist auf der Rückseite zulässig. Zudem muss die Scheibe mindestens 11 auf 15 Zentimeter gross sein.»

In diesem Punkt stimmt ihm Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen (Astra) zu. Aber die Busse für Joachim S. findet er unangemessen. Liege unter der Parkscheibe ein Prospekt auf dem Armaturenbrett, gebe es auch keine Strafe. Das Astra teile Produzenten und Lieferanten von Parkscheiben mit, dass sie Werbung seitlich oder oberhalb anbringen dürften, wenn sie sich an die Masse hielten. «Das ist bei der Scheibe von Joachim S. der Fall», sagt Rohrbach.

Die Verantwortlichen des Autohauses zeigen sich kulant – sie wollen die Busse für den Teenager übernehmen.

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