Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht zu reisen – mit einer Ausnahme: Ins Land zurückzukehren, aus dem man geflohen ist, ist nicht erlaubt. Wer es trotzdem tut, dem droht der Entzug des Flüchtlingsstatus und des Asyls in der Schweiz.
In über 200 Fällen hat der Bund im vergangenen Jahr diese Konsequenz gezogen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Das ist im Verhältnis zu den rund 57'000 anerkannten Flüchtlingen, die in der Schweiz leben, sehr wenig – stellt im Vergleich zu früheren Jahren aber eine deutliche Zunahme dar. So wurde zwischen 2010 und 2014 im Schnitt nur rund 80 Flüchtlingen pro Jahr das Asyl wegen Heimatreisen widerrufen, wie Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) zeigen. Seit 2015 sind es deutlich mehr.
93 Flüchtlingen verloren Asyl wegen Meldestelle
Der Hauptgrund für die Zunahme: Seit Herbst 2015 gibt es beim SEM eine Meldestelle für Heimatreisen. Per Mail können Flüchtlinge dort verpfiffen werden. Eine Möglichkeit, von der fleissig Gebrauch gemacht wird.
Von 2015 bis 2017 gingen bei ihr über 150 Meldungen ein, betroffen waren 175 Personen. Für 93 von ihnen hatte die Anschwärzung Konsequenzen: Ihnen hat der Bund das Asyl entzogen. Ein Asylwiderruf bedeutet nicht unbedingt, dass man auch den Status als Flüchtling verliert. In der Regel allerdings geht das eine mit dem anderen einher.
2018 haben die Meldungen im Vergleich zum Vorjahr leicht abgenommen. 87 waren es an der Zahl – wie viele Personen davon betroffen sind, kann das SEM zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Insgesamt lässt sich aber festhalten: Seit Schaffung der neuen Meldestelle wurden über 250 Flüchtlinge angeschwärzt!
Vor allem Vietnamesen betroffen
Die meisten Flüchtlinge, die in den letzten zwei Jahren wegen Heimatreisen ihren Asylstatus verloren, kamen aus Vietnam. Diese Personen flohen schon vor Jahrzehnten in die Schweiz, inzwischen hat sich die politische Situation in ihrer Heimat massiv verändert. Zudem haben viele inzwischen eine Niederlassungsbewilligung, weshalb der Asylwiderruf für sie in der Realität praktisch keine Konsequenz hat.
Anders ist es bei Flüchtlingen, die erst vor Kurzem Asyl erhalten haben. Verlieren sie Flüchtlingsstatus und Asyl, geht das mit einem Verlust an speziellem Schutz und Rechten einher. So gelten beispielsweise beim Familiennachzug strengere Bedingungen. Als Ausländer ohne Flüchtlingsstatus droht ihnen zudem der Verlust der Aufenthaltsbewilligung, wenn sie zum Beispiel sozialhilfeabhängig oder straffällig werden.