Jeder Haushalt zahlt 365 Franken pro Jahr
Das müssen Sie über die neue TV-Abgabe wissen

Ab dem 1. Januar 2019 löst die neue Abgabe für Radio und Fernsehen die bisherige Empfangsgebühr ab. 365 Franken kostet die neue Abgabe jährlich. BLICK erklärt, was Sie über die neue Abgabe wissen müssen.
Publiziert: 23.10.2018 um 10:04 Uhr
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Aktualisiert: 24.10.2018 um 07:11 Uhr
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So sieht die neue Rechnung für die TV-Abgabe aus.
Foto: Thomas Meier
Ruedi Studer

Ab dem 1. Januar 2019 löst eine neue Abgabe für Radio und Fernsehen die bisherige Billag-Empfangsgebühr ab. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) stellt heute die Modalitäten vor. BLICK erklärt, was Sie über die neue TV-Abgabe wissen müssen.

Warum kommt es zum Wechsel?

Im Juni 2015 hat das Volk dem neuen Radio- und Fernsehgesetz zugestimmt, welches die Änderung des Empfangsgebührensystems ermöglicht. Die geräteabhängige Empfangsgebühr wird abgeschafft. Stattdessen wird eine Haushaltsabgabe eingeführt. Zudem hat das Stimmvolk dieses Jahr auch die No-Billag-Initiative deutlich abgelehnt.

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Wie viel kostet die neue Abgabe?

Jeder Haushalt zahlt künftig 365 Franken pro Jahr. Das ist deutlich weniger als die bisher rund 450 Franken. Dafür muss im Grundsatz jeder Haushalt die Abgabe zahlen – unabhängig davon, ob er auch wirklich ein Empfangsgerät besitzt.

Kommt weiterhin eine Billag-Rechnung?

Im Grundsatz schon. Die Rechnung kommt aber nicht mehr von der Billag, sondern von einer neuen Firma: der Serafe. Die Abkürzung steht für Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Diese erhält von den Gemeinden und Kantonen nur diejenigen Daten der Einwohnerregister, die für die Erhebung der Haushaltabgabe notwendig sind.

Wann erhalte ich die neue Rechnung?

Die neue Rechnung erhalten Sie im Januar 2019. Die Serafe teilt die Haushalte dabei nach Zufallsprinzip in zwölf Abrechnungsgruppen ein. Die Haushalte jeder Abrechnungsgruppe erhalten sodann die Jahresrechnung von 365 Franken in einem bestimmten Monat. Im Jahr 2020 greift dieser Modus vollständig.

Im Einführungsjahr 2019 gilt ein Übergangsregime. Alle Abrechnungsgruppen der Monate Februar bis Dezember erhalten zunächst eine Teilrechnung für die der Jahresrechnung vorangehenden Monate erhalten.

So bekommt beispielsweise ein Haushalt, der in die Mai-Abrechnungsgruppe eingeteilt wurde, im Januar 2019 eine Teilrechnung für die Monate Januar bis April und erst im Mai 2019 die ordentliche Jahresrechnung für die Periode vom Mai 2019 bis April 2020.

Muss jeder die Abgabe bezahlen?

Nein, es gibt Ausnahmen. Von der neuen Abgabe sind jene Personen befreit, welche AHV/IV-Ergänzungsleistungen beziehen.

Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, Wohn- und Erziehungsheimen, Internaten, Behinderteninstitutionen, Spitälern, Gefängnisse oder Klöstern bezahlen ebenfalls keine direkte Abgabe. Für solche Einrichtungen wird eine Kollektivabgabe von 730 Franken fällig.

Haushalte, die ohne jegliche Empfangsmöglichkeit von elektronischen Medien sind, können zudem ein Gesuch auf Befreiung stellen. Allerdings ist dieses «Opting-out» auf fünf Jahre begrenzt.

Was zahlen künftig die Unternehmen?

Neben der Haushaltsabgabe gibt es auch eine Unternehmensabgabe. Abgabepflichtig sind Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die im Mehrwertsteuer-Register eingetragen sind und einen Jahresumsatz von mindestens 500'000 Franken erzielen. 

Rund drei Viertel aller Unternehmen fallen nicht darunter. Insgesamt sind nur gut 138'000 Unternehmen abgabepflichtig. 

Die Unternehmensabgabe kennt sechs Tarifstufen. Die Abgabe beläuft sich je nach Stufe von 365 Franken pro Jahr bis maximal 35'590 Franken.

Wie hoch sind die Abgaben insgesamt?

Das Bakom rechnet mit Einnahmen von insgesamt 1,37 Milliarden Franken. 163 Millionen Franken werden dabei von den Unternehmen berappt.

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