Post-VR-Präsident Urs Schwaller (65) sprach Mitte Februar von «zwei, drei Monaten», bis die Ergebnisse der internen Untersuchung zum Postauto-Bschiss vorliegen würden.
Ausgerechnet das Bundesamt für Polizei (Fedpol) bringt diesen Zeitplan aber durcheinander. Weil das Fedpol ein Strafverfahren gegen die Post führt, hat es dieser untersagt, Zeugen zu befragen, neue Dokumente zum Skandal zu beschaffen und Dokumente weiterzugeben – auch nicht an die von Schwaller zur Untersuchung der Affäre eingesetzte Expertengruppe. Das schreibt die SonntagsZeitung.
«Ein Verfahren kann Jahre dauern»
Erst wenn das Fedpol grünes Licht gibt, darf die Post die Ergebnisse ihrer eigenen Untersuchung veröffentlichen. Bis dahin könnten aber Jahre vergehen.
«Ein Verfahren kann, unter Ausschöpfung der Rechtswege, Jahre dauern», bestätigt eine Sprecherin des Fedpol. Damit ist Schwallers Ziel, den Bericht der Expertengruppe Ende April zu veröffentlichen, vom Tisch. Wann die Untersuchungen abgeschlossen werden kann, ist offen.
Keine Gefährdung der Strafuntersuchung
Mit seinem Maulkorb will Fedpol verhindern, dass seine Strafuntersuchung gefährdet wird. Es müsse die Zeugen als erste Untersuchungsinstanz befragen können, damit diese nicht beeinflusst werden, sagt die Sprecherin. «Es darf nichts unternommen werden, das das Strafverfahren behindert.»
An der Kommissionssitzung dieser Woche verweigerte deshalb Schwaller den Bundespolitikern die Auskunft zu den illegalen Buchungen.
Wenn das Parlament rasch an Dokumente und Zeugen der Postautoaffäre gelangen möchte, müsste es eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen. Diese wäre gleichberechtigt zu den Fedpol-Strafermittlungen.
Ex-Bundesrichter untersucht Post-Bschiss
Am 27. Februar 2018 hatte der Bundesrat das Fedpol beauftragt, die Unregelmässigkeiten bei der Postauto AG in einem Verwaltungsstrafverfahren zu untersuchen und zu beurteilen.
Mitte März hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) die Verfahrensleiter im Postauto-Bschiss-Untersuchung bekanntgegeben: Alt Bundesrichter Hans Mathys und Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu. (voi)