Jagdverordnung revidiert
Bundesrat erleichtert das Abschiessen von Wölfen

Der Bundesrat erleichtert das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli. Künftig muss ein Wolf weniger Schäden angerichtet haben, damit er zum Abschuss freigegeben wird.
Publiziert: 02.06.2023 um 11:25 Uhr
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Aktualisiert: 02.06.2023 um 13:01 Uhr
Der Bundesrat erleichtert per 1. Juli das Abschiessen von Wölfen, die an Nutztieren Schaden anrichten. (Archivbild)
Foto: LINO MIRGELER

Am Freitag setzte der Bundesrat die revidierte Jagdverordnung in Kraft. Er will angesichts der Probleme für die Alpwirtschaft durch Wölfe mehr Abschüsse ermöglichen. Die für einen Abschuss massgebende Schaden-Schwelle wird für einzeln herumstreifende Tiere und auch für Wolfsrudel gesenkt.

Neu werden zudem nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als grosser Schaden angerechnet.

Wolf kann geschossen werden, wenn er Menschen bedroht

Schliesslich kann ein Wolf eines Rudels unverzüglich abgeschossen werden, wenn er plötzlich und unvorhergesehen Leib und Leben von Menschen bedroht. Ein solcher Abschuss ist ohne die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) möglich.

Für die Verstärkung des Herdenschutzes hat der Bundesrat zudem zusätzliche vier Millionen Franken gesprochen. Mit dem Geld werden Sofortmassnahmen finanziert, die die Kantone beantragen können.

Wölfe sind in der Schweiz geschützt. Gegenwärtig leben rund 250 Wölfe in der Schweiz, und es gibt 26 Wolfsrudel, wie das Bafu schreibt. (SDA/oco)

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