Auf einen Blick
- Revidiertes Jagdgesetz tritt im Februar in Kraft
- Kantone können Wölfe einfacher jagen
- Seit Dezember 2023 dürfen Kantone Wölfe bereits präventiv schiessen
Nun ist es definitiv: Im Februar 2025 tritt das revidierte Jagdgesetz in Kraft. Dies hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Damit können Kantone den Wolf einfacher jagen. Präventive Abschüsse sind dann möglich, wenn ein Risiko für Nutztiere besteht und Herdenschutzmassnahmen umgesetzt wurden.
Ganze Rudel können nur dann abgeschossen werden, wenn sie «unerwünschtes Verhalten zeigen» und wenn damit die minimale Anzahl Rudel pro Region nicht unterschritten wird. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) muss den Regulierungsgesuchen der Kantone zustimmen.
Den Kantonen war es schon seit Dezember 2023 erlaubt, die Wölfe präventiv zu schiessen. Dies, weil Bundesrat Albert Rösti (57, SVP) die üblichen Verfahren kurzerhand abgekürzt und den Wolf zum Abschuss freigegeben hat. Eine ordentliche Vernehmlassung zur Jagdverordnung fand erst nachher statt.
Mit der neuen Jagdverordnung wird auch der Herdenschutz neu geregelt. Die Kantone erhalten mehr Entscheidungsfreiheit bei den Hunderassen, die sie als Herdenschutzhunde einsetzen.
Die Kantone können neu auch einzelne Wölfe abschiessen, die eine Gefährdung für Menschen darstellen. Schon bisher war der Abschuss von Einzelwölfen bei Schaden möglich. Hier ist keine Zustimmung des Bafu notwendig. Die Wolfspopulation in der Schweiz hat in den letzten Jahren exponentiell zugenommen. Parallel dazu ist auch die Zahl der Angriffe von Wölfen auf Nutztiere markant angestiegen.