Ja-Kampagne für 13. Rente gestartet
«AHV ist keine Sozialhilfe»

Das Komitee hinter der Volksinitiative für die 13. AHV-Rente hat am Dienstag seine Abstimmungskampagne lanciert. Es begründet seine Forderung mit steigenden Lebenshaltungskosten, etwa für Miete und Krankenkasse.
Publiziert: 09.01.2024 um 12:22 Uhr
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Aktualisiert: 09.01.2024 um 12:27 Uhr
Pierre-Yves Maillard (Mitte), SP-Ständerat und Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, legt in Bern vor den Medien die Argumente für eine 13. AHV-Rente dar.
Foto: ANTHONY ANEX

Am 3. März stimmt die Schweiz über die Einführung einer 13. AHV-Rente ab. Das Komitee hinter der Volksinitiative für die 13. AHV-Rente hat seine Kampagne lanciert. Es begründet die Forderung mit steigenden Lebenshaltungskosten und spricht von einer für Arbeitnehmende günstigen Rentenerhöhung.

Die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» will, dass AHV-Bezügerinnen und -Bezüger Anspruch haben auf einen «Dreizehnten». Das soll ein jährlicher Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer Jahresrente sein. Seit 2021 hätten Teuerung und Krankenkassenprämien eine Monatsrente aufgezehrt.

«AHV ist keine Sozialhilfe»

Betroffen seien Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet hätten, sagte Pierre-Yves Maillard, Waadtländer SP-Ständerat und Präsident des Gewerkschaftsbundes (SGB), am Dienstag in Bern vor den Medien. Sie wüssten angesichts steigender Lebenshaltungskosten nicht mehr, wo wehren.

Als Beispiel nannte er eine Krankenschwester, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Mit ihrer Rente müsse sie mit einem Studio statt einer Wohnung vorliebnehmen. «Was wir wollen, ist nicht Luxus», sagte Maillard. Die AHV sei keine Sozialhilfe, sondern in die Rentenzeit verschobenes Einkommen. «Uns geht es um Lohnpolitik.»

Bekämpfung der Armut sei das Gründungsziel der AHV gewesen, sagte Grünen-Nationalrätin Léonore Porchet (VD). Gemäss Zahlen von Pro Senectute seien gegen 300'000 Menschen im Rentenalter von Armut bedroht, viele von ihnen seien Frauen. Eine 13. AHV-Rente bedeute zumindest eine kleine Aufwertung der Arbeit von Frauen.

Kaufkraft-Verlust vermindern

SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer nannte den Kaufkraft-Verlust von Pensionierten einen «volkswirtschaftlichen Unsinn». Wer im Rentenalter überlegen müsse, ob ein Ausflug drin liege oder ein Geschenk für die Enkel, konsumiere weniger, sagte die Zürcher Nationalrätin.

Gestützt auf Zahlen des Bundesrates argumentiert das Komitee, dass die AHV genügend finanzielle Polster habe, um den «Dreizehnten» bis etwa 2030 ohne zusätzliche Beiträge zu gewähren. Erst danach müssten, falls nötig, die Lohnbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern um je 0,4 Lohnprozente erhöht werden.

8,3 Prozent mehr AHV-Rente

Die Initiantinnen und Initianten beziffern die Kosten der 13. AHV-Rente zum Zeitpunkt der Einführung mit rund 4,1 Milliarden Franken. Der «Dreizehnte» würde einer Erhöhung der AHV-Renten um 8,33 Prozent entsprechen. Begünstigen würde diese Erhöhung vor allem Personen mit tiefen und mittleren Einkommen.

Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia, rechnete vor, was die 13. Rente für Erwerbstätige kosten und was im Rentenalter einbringen würde. Auf einem Monatseinkommen von 6000 Franken zum Beispiel müssten 24 Franken mehr an AHV-Beiträgen bezahlt werden, um später 186 Franken mehr Rente zu erhalten.

UBS-CEO Sergio Ermotti dagegen müsste nach einem Ja pro Monat zusätzlich 4400 Franken in die AHV einzahlen, führte Alleva aus, und er erhielte einen Zuschlag von 200 Franken. So wie das Blumenbeet die Giesskanne brauche die Schweiz die AHV, um soziale Gerechtigkeit und ein Alter in Würde für alle sicherzustellen, sagte Alleva.

Ergänzungsleistungen bleiben

Anspruch auf den Zuschlag haben sollen die heutigen, aber auch die künftigen Rentnerinnen und Rentner. Ausbezahlt werden muss die 13. AHV-Rente laut Initiativtext spätestens mit Beginn des zweiten Kalenderjahres nach Annahme der Initiative, also 2026.

In den Worten von Maillard hingegen wäre eine Einführung der 13. AHV-Rente aber schon im kommenden Jahr möglich. Ergänzungsleistungen (EL) dürften im Gegenzug für den «Dreizehnten» nicht gekürzt werden, fügte der SGB-Präsident hinzu. Die gesetzlichen Kriterien für die EL müssen laut Initiativtext entsprechend angepasst werden.

Hinter der Initiative stehen Gewerkschaften, Parteien und auch Seniorenorganisationen. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein. Laut der Landesregierung hätte ein Ja im Jahr 2032 Mehrausgaben für die AHV von rund fünf Milliarden Franken zur Folge – zusätzlich zum prognostizierten Umlagedefizit von 4,7 Milliarden Franken. (SDA)

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