Italien verbietet Yoga mit Welpen
Jetzt warnt auch der Bund

Nach Missbrauchsberichten hat Italien Puppy-Yoga untersagt. Die Schweiz ist weniger strikt.
Publiziert: 12.05.2024 um 20:17 Uhr
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Aktualisiert: 17.05.2024 um 09:02 Uhr
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In Italien gibt Yoga mit Welpen – sogenanntes Puppy-Yoga – zu reden.
Foto: Getty Images
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Andri Gigerl
Beobachter

Der Trend, der gerade das Internet erstürmt, klingt im ersten Moment verlockend: Yoga machen mit süssen Hundewelpen – Puppy-Yoga genannt. Nach 20 Minuten Übungen und 10 Minuten Meditation eine halbe Stunde Kuscheln mit vierbeinigen Freunden. So bieten es zum Beispiel Yogastudios in Genf und Basel an. Doch was nach einem entspannten Nachmittag klingt, hat eine finstere Kehrseite. Das zeigt ein Bericht der italienischen Recherche-Satiresendung «Striscia la notizia».

Wasser und Essen verweigert

Die Sendung hat den Trend getestet – und ist auf schlimme Zustände gestossen. Das Problem: Die Hundewelpen werden nicht von den Teilnehmenden selbst mitgebracht, sondern das Yogastudio stellt sie zur Verfügung. Dazu arbeiten die Studios mit Züchtern zusammen, die die Welpen vorbeibringen und sie laut den Recherchen misshandelten.

Die Welpen waren teils gerade mal sechs Wochen alt – Tierschutzorganisationen empfehlen, Jungtiere nicht vor der zehnten Lebenswoche von der Mutter zu trennen. In die Studios wurden sie in Plastiksäcken oder Schachteln transportiert. Dann mussten sie mehrere Yogarunden nacheinander absolvieren. Dazwischen durften sie nicht essen und trinken, damit sie ihr Geschäft nicht im Yogastudio verrichten.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Nach dem Bericht hat eine italienische Tierschutzorganisation beim Gesundheitsministerium Beschwerde eingereicht. Nun hat das Ministerium beschlossen: Puppy-Yoga ist in Italien per sofort verboten.

Zieht die Schweiz nach?

In der Schweiz ist der Tierschutz zwar national geregelt, die Umsetzung liegt aber bei den Kantonen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat darum begrenzten Spielraum, sagt Tierrechtsprofessor Peter V. Kunz von der Universität Bern: «Das Maximum, was das BLV tun kann: eine Empfehlung an die Kantone abgeben.»

Eine solche hat das BLV tatsächlich schon Ende April 2024 veröffentlicht. Darin stuft es Puppy-Yoga und ähnliche Aktivitäten als problematisch ein und empfiehlt den Kantonen, alle Bewilligungsgesuche für solche Kurse abzulehnen. Auf Nachfrage des Beobachters bekräftigt das Bundesamt: «Wir betrachten das als mehr als nur eine Warnung.» 

«So schnell wie noch nie»

Lobenswert, findet Fachmann Peter V. Kunz: «Ich habe noch nie gesehen, dass das BLV so schnell eine Empfehlung publiziert.» Trotzdem: In diesem Fall sei eine Empfehlung nicht ausreichend. «Bei Welpen, die man eigens von einem Züchter für eine solche Aktivität ins Yogastudio bringt, sehe ich keine Möglichkeit, wie man das Tierwohl sinnvoll schützen kann.»

Er schlägt deshalb ein landesweites Verbot in der nationalen Tierschutzverordnung vor. Sie befindet sich aktuell in Revision, was eine Anpassung leicht machen würde. 

Meldungen in Zürich

Einzelne Kantone sind in der Sache bereits aktiv geworden. So sagt das Zürcher Veterinäramt dem Beobachter, seit Ende 2022 habe man sechs Tierschutzmeldungen wegen Puppy-Yoga in vier Yogastudios erhalten. Alle wurden aufgefordert, das Angebot einzustellen oder ein Bewilligungsgesuch einzureichen.

Das Amt überprüfe auch, ob sich die Studios daran halten. Ein Yogastudio habe darauf ein Gesuch gestellt, es wurde aber abgelehnt. Das Amt stellt klar: «In Zürich gibt es kein bewilligtes Puppy-Yoga.» 

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