Die österreichische Regierung will für mehr Integration sorgen. Das Paket betrifft vier Bereiche, die auch in der Schweiz heiss diskutiert werden.
Burkaverbot
Österreich verbietet die Vollverschleierung von Frauen im öffentlichen Raum. Neben der Burka sind noch weitere Kleidungsstücke, die das Gesicht verhüllen, verboten. Bei Verstössen droht eine Strafe von 150 Euro.
In der Schweiz sind Burka und Gesichtsschleier seit Juli 2016 im Kanton Tessin verboten. Frauen, die sich nicht daran halten, werden gebüsst. Die Erfahrung zeigt: Viele verschleierte Frauen, die von der Polizei auf das Verbot aufmerksam gemacht wurden, legten den Schleier ohne Probleme ab. Auf nationaler Ebene läuft die Unterschriftensammlung für ein nationales Burkaverbot. Beobachter gehen davon aus, dass das Burkaverbot gute Chancen vor dem Volk hat.
Koran-Verteilaktionen
In Österreich ist das Verteilen von Schriften künftig bewilligungspflichtig. Radikale Organisationen sollen diese Bewilligungen nicht erhalten. Hintergrund: Salafisten rekrutieren im Umfeld solcher Verteilaktionen neue Unterstützer.
In der Schweiz sind die Verteilaktionen auf Gemeindestufe bewilligungspflichtig. Doch viele Gemeinden finden die Hürden, um eine Bewilligung nicht zu erteilen, zu hoch. Das meint auch der Präsident der kantonalen Polizeidirektoren, der Berner Regierungsrat Hans-Jürg Käser. Er forderte im Februar sogar eine Diskussion über ein Verbot der Organisationen, die solche Koran-Verteilaktionen durchführen.
Integration
In Österreich müssen Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Ausländer, die mit dem Familiennachzug ins Land kommen, eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen. Damit verpflichten sie sich, Sprach-, Werte- und Orientierungskurse zu besuchen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, droht beispielsweise die Kürzung der Sozialhilfe. Über ihre Fortschritte müssen sie eine Prüfung ablegen.
In der Schweiz sieht das Ausländergesetz seit 2008 die Möglichkeit vor, dass die Behörden Vorgaben für die Integration machen. Darunter sind Vereinbarungen, welche Sprach- oder Integrationskurse Ausländer besuchen müssen. Zuständig sind die Kantone, die unterschiedliche Lösungen erarbeitet haben. Während die einen fast flächendeckend Integrationsvereinbarungen abschliessen, sind andere dabei zurückhaltender.
Arbeitsmarkt
Für Flüchtlinge und Asylbewerber mit grossen Chancen auf einen positiven Entscheid führt Österreich ein Pflicht-Jobtraining ein. Das umfasst Bewerbungskurse, aber auch gemeinnützige Gratis-Praktika. Auch hier droht die Kürzung der Sozialhilfe, wenn jemand sich verweigert.
Die Schweiz fördert ebenfalls mit verschiedenen Massnahmen die Integration in den Arbeitsmarkt, denn heute beziehen zu viele Sozialhilfe. Mit speziellen Programmen, wie etwa in der Landwirtschaft, wird versucht, Flüchtlingen Arbeitspraxis zu ermöglichen. Im neuen Integrationsgesetz werden zudem die bürokratischen Hürden gesenkt, damit es einfacher wird, Flüchtlinge anzustellen.