Die Finanzkommissionen beider eidgenössischen Räte hatten sich bereits Anfang Juli 2024 im Rahmen einer gemeinsamen Klausur intensiv mit dem Reformpotenzial der Schuldenbremse befasst. Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) beriet in den vergangenen Tagen konkrete Ansätze für eine Anpassung des Instruments.
Die Anträge wurden allesamt mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Für die Mehrheit habe sich die Schuldenbremse als Instrument der Selbstdisziplin bewährt, auch in Krisenzeiten, hiess es. Die Schuldenbremse steche durch ihre Einfachheit heraus und jede Anpassung verkompliziere das Instrument.
Für die Minderheit schränke die heutige Ausgestaltung der Schuldenbremse die Handlungsfähigkeit des Bundes in vielen Bereichen unnötig ein und bedürfe deshalb einer Modernisierung. Vorgeschlagen wurde gemäss Mitteilung beispielsweise, die Voraussetzungen für die ausserordentliche Verbuchung von Ausgaben zu revidieren. Eine Minderheit forderte zudem den Bundesrat auf, verschiedene Optionen für die Weiterentwicklung der Schuldenbremse zu prüfen.