Insieme-Skandal
Bedingte Strafe für Ex-Kader der Bundesverwaltung

Der Prozess zum Insieme-Skandal ist am Mittwoch mit drei teilweisen Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Ein Ex-Kadermann der Bundesverwaltung wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, die beiden bevorteilten IT-Unternehmer zu Geldstrafen.
Publiziert: 16.09.2015 um 12:13 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:09 Uhr
Er arbeitete in der Steuer-Verwaltung
Foto: /KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Ein ehemaliger Informatik-Chef der eidgenössischen Steuerverwaltung und zwei Manager einer IT-Firma standen vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Dabei ging es um Bestechung, Vorteilsnahme und ungetreue Amtsführung im Informatik-Projekt Insieme. Das Projekt kostete den Steuerzahler über 100 Millionen Franken und wurde 2012 abgebrochen.

Gegen 50-mal sollen die Manager den Steuerbeamten zum Essen eingeladen haben, schrieb der «Tages-Anzeiger».

Mit der bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten blieb der Richter knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten für den Ex-Beschaffungschef von IT-Dienstleistungen in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gefordert. Die Anklage hatte ausserdem eine bedingte Geldstrafe von 6000 Franken beantragt.

Die beiden angeklagten IT-Unternehmer erhielten jeweils Geldstrafen, die geringer ausfielen, als von der Staatsanwaltschaft gefordert worden war. Die Verteidiger der drei Angeklagten hatten jeweils einen Freispruch auf ganzer Linie beantragt. (bih)

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