Der Innovationspark soll dazu beitragen, «die führende Rolle der Schweiz als Innovationsnation und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit für die kommenden Jahre und Jahrzehnte zu sichern», wie der Bundesrat in seiner Botschaft schrieb. Bundesrat Johann Schneider-Ammann sprach von einem der zentralen Projekte der Legislatur.
Vorerst soll der Innovationspark auf fünf Standorte verteilt werden: Vorgesehen sind zwei Hubs in der Nähe der beiden ETH Zürich und Lausanne sowie Netzwerkstandorte im Kanton Aargau, in der Region Nordwestschweiz und in Biel. Realisiert wird der Innovationspark durch die Standortkantone, die Privatwirtschaft und die beteiligten Hochschulen.
Der Bund unterstützt das Projekt mit zwei Massnahmen. Das Parlament gab erstens grünes Licht für einen Rahmenkredit von 350 Millionen Franken für Bürgschaften zur Vorfinanzierung von Geräten und Einrichtungen. Zweitens kann der Bund eigene Grundstücke für das Projekt zu marktüblichen Preisen im Baurecht abgeben.
Dabei geht es vor allem um einen Teil des Areals des heutigen Militärflugplatzes Dübendorf, die wichtigste strategische Landreserve des Bundes. Dort sollen für den Hub Zürich bis zu 70 Hektaren zur Verfügung gestellt werden - das entspricht der Fläche von fast 100 Fussballfeldern. Eine zweite Landgabe ist derzeit, in kleinerem Ausmass, nur in Neuenburg geplant.
Die Landabgabe in Dübendorf hatte das Parlament zunächst gespalten. Der Nationalrat wollte ursprünglich, dass der Baurechtszins, den der Bund für das zur Verfügung gestellte Areal einnimmt, der Stiftung «Swiss Innovation Park» zufliesst.
Diese Ergänzung war als Konzession an die Westschweiz gedacht. Weil der Bund für den Lausanner Hub keinen Boden abzugeben hat, sah sich Lausanne gegenüber Zürich benachteiligt. Vom Baurechtszins - laut Schneider-Ammann maximal ein tiefer zweistelliger Millionenbetrag - sollten daher alle Standorte profitieren.
Am Dienstag rückte der Nationalrat aber mit 98 zu 88 Stimmen bei zwei Enthaltungen von seiner Forderung ab. Nur noch SP und die Grünen sprachen sich geschlossen dafür aus. Die bürgerlichen Parteien waren gespalten, insbesondere Westschweizer CVP- und FDP-Nationalräte wollten an der Regelung festhalten.
Die Gegner befanden jedoch, diese sei eine finanzpolitische Fehlkonstruktion: Mittel, die aus dem Grundeigentum des Bundes entstünden, gehörten in die Bundeskasse. Auch benötige die Stiftung diese Mittel gar nicht. Christian Wasserfallen (FDP/BE) argumentierte weiter, jetzt sollten nicht Subventionen verteilt, sondern Investitionen von Privaten sichergestellt werden.
Auch Bundesrat Johann Schneider-Ammann stellte sich gegen die Regelung. Es sei kein Projekt Dübendorf, betonte er. «Es ist ein Innovationsprojekt für das ganze Land.»
Der nationale Innovationspark soll die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in der Nähe von Hochschulen und Forschungsinstitutionen fördern. Es gehe darum, die maximale Beschäftigung in der Schweiz sicherzustellen, sagte Schneider-Ammann. Dazu benötige es Wettbewerbsfähigkeit, und das gehe nur über Innovation.
Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Die Errichtung eines Innovationsparks in Dübendorf ist allerdings noch nicht in trockenen Tüchern: Das Forum Flugplatz Dübendorf hatte Ende August beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, um eine Volksabstimmung zu erreichen. Möglicherweise hat also das Zürcher Stimmvolk das letzte Wort.