Der Initiativtext entspricht dem Text jenes Volksbegehrens, das 2013 vom Tessiner Stimmvolk gutgeheissen worden war. Wörtlich heisst es: «Niemand darf sein Gesicht [...] an Orten verhüllen [...], die allgemein zugänglich sind (ausgenommen Sakralstätten) [...].» Und weiter: «Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.»
Ausnahmen will das Komitee nur «aus gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten, klimatischen sowie aus Gründen des einheimischen Brauchtums» zulassen. Falls Volk und Stände die Initiative annähmen, müsste der neue Verfassungsartikel innert zwei Jahren in Kraft treten.
Das Egerkinger Komitee hat den Initiativtext der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» bei der Bundeskanzlei zur formellen Vorprüfung eingereicht, wie Co-Präsident Walter Wobmann (SVP/SO) vor den Medien in Bern gemäss Redetext sagte. «Wir hoffen, sobald wie möglich mit der Unterschriftensammlung beginnen zu können.»
Das gleiche Komitee hatte bereits das Volksbegehren zum Minarettverbot lanciert. Die Lancierung der Verhüllungsverbotsinitiative war bereits für Anfang Jahr angekündigt gewesen.