Die Regierung hatte sich im Bericht und Antrag an das Parlament zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald gegen eine solche Bestimmung ausgesprochen. Sie schlug vor, dass Hunde in Wäldern und am Waldrand in Sichtdistanz und so unter Aufsicht gehalten werden, dass sie jederzeit abrufbar sind.
Das Parlamente folgte am Donnerstag in der ersten Lesung aber mit 51 zu 24 Stimmen dem Antrag der vorberatenden Kommission, welche die Leinenpflicht im Wald zwischen April und Juli forderte.
Bislang müssen die Zuger Vierbeiner in der Schonzeit für Jungwild nicht angeleint werden. Dies hatte das Parlament 2015 beschlossen. Die Hunde müssen nur in Naturschutzgebieten, auf Friedhöfen, auf Schulhaus- und Sportplätzen und im öffentlichen Verkehr an der Leine geführt werden. (SDA)