Auf einen Blick
- Ständeratskommission will Strafregistereinträge auch ohne rechtskräftiges Urteil bekanntgeben
- Neugewichtung des öffentlichen Interesses bei Strafregisterauskünften über Sexualdelikte
- Kommission stimmt mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Motion
Die Rechtskommission des Ständerats will die Schraube anziehen. Sie spricht sich dafür aus, dass Einträge im Strafregister in Zukunft unter bestimmten Umständen auch dann bekannt gegeben werden dürfen, wenn noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Mit deutlichen 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission die Annahme einer entsprechenden Motion mit dem Titel «Das Wiederholen von Sexualstraftaten erschweren», die ihr vom Ständerat zur Vorprüfung zugewiesen worden ist.
Öffentliches Interesse stärker gewichten
Bereits heute könnten Sportvereine oder Jugendorganisationen einen Sonderprivatrechtsauszug einfordern, auf dem ersichtlich ist, ob eine Person wegen eines Sexualdelikts vorbestraft ist, argumentiert die Kommission in ihrer Mitteilung. Neu sollen diese Sonderprivatrechtsauszüge jedoch auch darüber Auskunft geben, ob eine Person in ein entsprechendes Verfahren verwickelt ist, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Die Kommission weist darauf hin, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung es bereits heute erlaubt, eine Person sogar in Untersuchungshaft zu nehmen. Sie ist daher der Ansicht, dass der Gesetzgeber im Bereich der Strafregisterauskünfte über Sexualdelikte eine Neugewichtung des öffentlichen Interesses vornehmen muss.