In gewissen Kantonen gilt es schon
Parlament will schweizweites Littering-Verbot

Abfall achtlos wegzuwerfen oder liegen zu lassen soll künftig schweizweit verboten sein. Für ein solches nationales Littering-Verbot hat sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat ausgesprochen.
Publiziert: 07.12.2023 um 14:20 Uhr
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Aktualisiert: 11.12.2023 um 08:07 Uhr
Mit einem nationalen Littering-Verbot wollen Stände- und Nationalrat gegen Szenen wie hier in einem Lausanner Park vorgehen.
Foto: SALVATORE DI NOLFI

Die kleine Kammer stimmte am Donnerstag bei einer Revision des Umweltschutzgesetzes stillschweigend dem Entscheid des Nationalrats zu, einen solchen Passus ins Gesetz aufzunehmen. Die Regelung sieht vor, dass die Kantone bei bewilligungspflichtigen Veranstaltungen Ausnahmen von diesem Littering-Verbot vorsehen können.

Noch ist das nationale Littering-Verbot nicht beschlossene Sache: Die von einer Nationalratskommission angestossene Revision des Umweltschutzgesetzes muss noch bereinigt werden und die Schlussabstimmung überstehen. Zentrales Anliegen dieser Gesetzesrevision ist es, die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz zu stärken. Gewiss Kantone kennen bereits ein Littering-Verbot.

(SDA)

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