In der Schweiz aussteigen verboten!
Bund fordert Bussen für Flixbus-Bschiss-Passagiere

Aus Fernbussen, die von der Schweiz ins Ausland fahren, steigen bei Zwischenhalten Passagiere aus – verbotenerweise! Dagegen will der Direktor des Bundesamts für Verkehr, Peter Füglistaler, vorgehen. Überraschend: Er will nicht die Firmen belangen, sondern die Passagiere büssen.
Publiziert: 04.11.2016 um 10:22 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:21 Uhr
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In der Schweiz kann ein Passagier, der unerlaubt aus einem Fernbus aussteigt, nicht bestraft werden. Der Chef des Bundesamts für Verkehr (BAV), Peter Füglistaler, regt nun an, eine entsprechenden Strafnorm zu prüfen.

«Es ist das gleiche wie Schwarzfahren»: BAV-Chef Peter Füglistaler.
Foto: Keystone

«Nicht primär der Busfahrer begeht ein Vergehen, sondern der Passagier, der in der Schweiz unerlaubt zu- und aussteigt», sagte BAV-Direktor Peter Füglistaler in einem Interview mit dem «St. Galler Tagblatt». Das sei dasselbe wie Schwarzfahren und müsste auch ähnlich bestraft werden. «Leider können wir dies noch nicht. Wir müssen uns überlegen, ob wir für schwarz aussteigende Passagiere eine Strafnorm schaffen wollen.»

Fernbusse dürfen keine Passagiere in der Schweiz ein- und wieder aussteigen lassen

Grenzüberschreitende Fernbuslinien dürfen keine Passagiere von einem Ort zum anderen in der Schweiz befördern. Dieses sogenannte Kabotageverbot ist im Landesverkehrsabkommen mit der EU verankert. Das Verbot dient dem Schutz inländischer Transporteure.

Weil aber Flixbus Fahrten etwa von Zürich via Basel SBB zum Euro Airport in Mülhausen in Frankreich anbietet, können Passagiere aus Zürich in Basel SBB aussteigen.

Das Gleiche gilt für die Strecke vom deutschen Konstanz ins frnazöische Lyon. Auch hier kann man beispielsweise in Zürich zu- und in Genf aussteigen. Diese Strecke gibts schon ab günstigen 19.50 Franken. Die SBB ist mehr als doppelt so teuer. BLICK-Redaktor Konrad Staehlin hat die Jungfern-Fahrt letzten Freitag getestet.

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Noch lacht BLICK-Reporter Staehlin: Nach fünf Stunden Busfahrt kam er «gerädert» in Genf an.
Foto: Konrad Staehlin

Das BAV erwarte vom Anbieter, dass er darauf hinweise, dass die Kabotage verboten ist und er dafür keine Billette verkaufe. «Es geht natürlich nicht, wenn ein Buschauffeur sagt, es sei kein Problem, in der Schweiz zu- und auszusteigen.» Könne man einem Unternehmen einen Verstoss gegen das Kabotageverbot nachweisen, drohe ihm eine Busse von bis zu 100’000 Franken.

Füglistaler kündigte weiter an, mit der nächsten Gesetzesvorlage die Grundlage zu schaffen, um «Passagiere bei Verspätungen im Fernbusverkehr zu entschädigen». (SDA/bö)

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