Die Zentrale Ethikkommission fordert schweizweit einheitliche Kriterien bei der Verschiebung von planbaren Operationen in Spitälern während Krisenzeiten, wie zum Beispiel der Pandemie. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass gegen ethische Grundsätze verstossen werden könnte.
Die Spitäler mussten während der Corona-Pandemie planbare Eingriffe «teils in erheblichem Umfang» verschieben, wie die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) am Montag mitteilte. Dadurch seien die Ressourcen für Notfalloperationen oder die Intensivmedizin freigehalten worden.
Doch einheitliche nationale Kriterien für diese sogenannten Posteriorisierungen hätten gefehlt. Dabei handle es sich aber auch um eine Form der Triage. Und es müssten «mitunter weitreichende Folgen für die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen in Kauf genommen» werden.
Gefahr von Diskriminierung
Dauere die Krise länger an, werde es immer heikler, die Einsätze für Intensivbehandlungen gegenüber dringlichen, aber planbaren Behandlungen abzuwägen. Die Gefahr bestehe, dass dabei gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und das Grundprinzip der Gerechtigkeit verstossen werde.
Doch im Falle einer Knappheit müsse die Verteilung der verfügbaren Ressourcen immer auf den Prinzipien der Erhaltung von Leben und Lebensqualität, der Fairness, der Gerechtigkeit und der Solidarität beruhen, so die SAMW. Alter, Geschlecht, Wohnort, Nationalität, religiöse Zugehörigkeit, soziale Stellung Versicherungsstatus, Selbstverschulden, Impfstatus oder Behinderungen seien keine zulässigen Kriterien.
Die Zentrale Ethikkommission (ZEK) empfiehlt deshalb, die Verschiebung von Operationen und die medizinischen Ergebnisse im Nachgang zu analysieren. Ausserdem müsse eine breite Diskussion zu der Thematik geführt und Kriterien erarbeitet werden, damit die Verschiebungen in Zukunft so weit als möglich schweizweit einheitlich erfolgten. (SDA)