Weg frei für Strafverfahren gegen Lauber!
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Immunität aufgehoben:Weg frei für Strafverfahren gegen Lauber!

Immunität des Noch-Bundesanwalts ist aufgehoben
Weg frei für Strafverfahren gegen Lauber!

Eine Woche vor seinem Rücktritt hat das Parlament heute die Immunität von Bundesanwalt Michael Lauber aufgehoben. Damit kann jetzt gegen ihn ermittelt werden.
Publiziert: 24.08.2020 um 12:36 Uhr
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Aktualisiert: 05.05.2021 um 10:28 Uhr
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Michael Lauber tritt zurück. Vergangene Woche einigte er sich mit der Gerichtskommission des Parlaments über die Modalitäten seines Abgangs. Sicherheitspersonal schirmte ihn ab.
Foto: DUKAS
Lea Hartmann

Politisch ist der Fall Lauber erledigt. Doch für den Noch-Bundesanwalt selbst ist die Fifa-Affäre mit seinem Rücktritt längst nicht ausgestanden. Die zuständige Kommission des Nationalrats hat heute Montag entschieden, die Immunität von Michael Lauber (54) aufzuheben. Damit steht einem Strafverfahren gegen ihn nichts mehr im Weg.

Vorwurf: Amtsmissbrauch

Vor zwei Wochen hat bereits die Rechtskommission des Ständerats grünes Licht für eine Strafverfolgung gegeben. Es besteht unter anderem der Verdacht, dass Lauber Amtsmissbrauch begangen hat, als er Fifa-Boss Gianni Infantino 2016 und 2017 insgesamt drei Mal in Zürich und Bern traf und die Gespräche nicht protokollierte. An das dritte dieser Treffen können sich sämtliche Beteiligten bis heute partout nicht erinnern. Zudem wird Lauber im Zusammenhang mit einem anderen Fall auch Begünstigung vorgeworfen.

Im Mai sind im Zusammenhang mit der Fifa-Affäre mehrere Strafanzeigen eingegangen. Nicht nur gegen Lauber, sondern auch gegen Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, der die Treffen organisiert hatte. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft hat daraufhin den Obwaldner Gerichtspräsidenten Stefan Keller zum ausserordentlichen Staatsanwalt ernannt, der die Anzeigen prüfte und dem Parlament schliesslich empfahl, die Immunität Laubers aufzuheben.

Nachfolger wird im Dezember gewählt

Noch ist unklar, ob auch Keller es ist, der nun das Strafverfahren gegen Lauber führen wird. Möglich ist auch, dass die Gerichtskommission des Parlaments jemand anderen als ausserordentlichen Bundesanwalt einsetzt, der im Fall ermittelt. Die Kommission macht nun einen Vorschlag, den das Parlament in der Herbstsession kommenden Monat noch absegnen muss.

Zu diesem Zeitpunkt wird Lauber bereits nicht mehr im Amt sein. Am nächsten Montag hat der Bundesanwalt seinen letzten Arbeitstag. Im Dezember soll seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger gewählt werden.

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