Immunität bald aufgehoben?
SVP-Glarner im Verdacht des Identitätsdiebstahls

Ein umstrittenes KI-Video im Wahlkampf könnte für SVP-Nationalrat Andreas Glarner juristische Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft will wegen möglichen Identitätsmissbrauchs ermitteln und hat die Aufhebung seiner Immunität beantragt.
Publiziert: 21.03.2025 um 19:45 Uhr
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Aktualisiert: 21.03.2025 um 21:30 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft will gegen SVP-Nationalrat Andreas Glarner wegen eines KI-Videos ermitteln.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • SVP-Politiker Andreas Glarner droht Aufhebung der Immunität wegen KI-Video
  • Staatsanwaltschaft will wegen möglichen Identitätsdiebstahls ermitteln
  • Glarner veröffentlichte das Video im Oktober 2023 auf X und Instagram
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Schon wieder ist es ein SVP-Politiker, der um seine Immunität bangen muss. Andreas Glarner (62) veröffentlichte im Wahlkampf 2023 ein KI-Video im Internet. Nun möchte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten AG wegen möglichen Identitätsdiebstahls ermitteln.

Glarner, SVP-Nationalrat aus dem Kanton Aargau, hatte besagtes Video 2023 auf dem Kurznachrichtendienst X und auf Instagram geteilt. Darin zu sehen ist die politische Konkurrentin Sibel Arslan (44), eine Nationalrätin der Grünen aus dem Kanton Basel-Stadt. Mithilfe künstlicher Intelligenz macht Arslan in dem Video plötzlich Werbung für die SVP und deren Ausschaffungspraxis.

Glarner von Politikkollegin angezeigt

Das Video war – wie es auch klein angegeben war – mit künstlicher Intelligenz erstellt worden. Arslan zeigte Glarner in der Folge an. Sie warf Glarner unter anderem vor, ihre Identität missbraucht zu haben. Ein Tatbestand, der erst seit September 2023 im Schweizerischen Strafgesetzbuch verzeichnet ist.

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten will gemäss einem Onlinebericht der CH-Media-Zeitungen vom Freitag nun eine Untersuchung durchführen. Sie ist deswegen am 21. Februar 2025 nach Bern gelangt: Sie hat bei der Immunitätskommission des Nationalrats einen Antrag auf die Aufhebung der Immunität von Andreas Glarner gestellt, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Freitagabend bestätigte.

Die Frage der Immunität

Sollte die Kommission die Immunität aufheben, könnte die Staatsanwaltschaft in der Folge eine Strafuntersuchung führen. Im Raum stünden wegen des im Oktober 2023 veröffentlichten Deep-Fake-Videos Identitätsmissbrauch sowie allenfalls weitere Ehrverletzungsdelikte, heisst es seitens der Staatsanwaltschaft. Diese muss nun aber abwarten, bis ein Entscheid der Immunitätskommission vorliegt.

Das Video beschäftigte schon die Basler Justiz. Nach einem Verfahren vor dem Zivilgericht wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte musste Glarner die Kosten für die superprovisorische Verfügung und Arslans Anwaltskosten übernehmen.

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