Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern entschied im Dezember des vergangenen Jahres, die Anklage des Fedpol weise «schwerwiegende Verfahrensmängel» auf. Das Bundesamt für Polizei hatte 2018 alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu als externe Verfahrensleiter im sogenannten «Postauto-Fall» eingesetzt.
Dabei ging es um allfällige Widerhandlungen gegen das eidgenössische Subventionsgesetz. Für die Einsetzung von Mathys und Cornu mangelt es laut dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern jedoch an einer formell-gesetzlichen Grundlage.
Wie das Berner Obergericht nun an Donnerstag mitteilte, sind Rückweisungsbeschlüsse erstinstanzlicher Gerichte verfahrensleitende Entscheide und der Beschwerde nur zugänglich, wenn sie einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur bewirken. «Einen solchen vermochten die Beschwerdeführenden nicht darzutun.»
Nicht nur das Fedpol reichte Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Entscheid ein, sondern auch die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte des Kantons Bern.
(SDA)