Kanton macht Ernst
Steingarten-Verbot in Solothurn kommt ab 1. Oktober

Der Kanton Solothurn will das Anlegen neuer Stein- und Schottergärten im Kanton untersagen. Das neue Gesetz tritt ab 1. Oktober in Kraft.
Publiziert: 02.09.2024 um 12:30 Uhr
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Aktualisiert: 02.09.2024 um 14:46 Uhr
Das Anlegen von Stein- und Schottergärten ist im Kanton Solothurn ab dem 1. Oktober untersagt.
Foto: Keystone
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Tobias OchsenbeinRedaktor Politik

Im Kanton Solothurn ist bald Schluss mit Schottergärten. Jetzt ist auch klar wann: Ab dem 1. Oktober tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die das Anlegen von neuen reinen Stein- und Schottergärten verbietet. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem die Referendumsfrist abgelaufen war, wie die Staatskanzlei am Montag verkündete.

Bloss: Das war kein leichtes Unterfangen. Die SVP bekämpfte das Verbot. Ein solcher Eingriff sei eine Zumutung für Hausbesitzer und raube den Gemeinden ihre Entscheidungsfreiheit. Und auch beim Volk kam die geplante Gesetzesänderung nur ganz schlecht an, wie eine Blick-Umfage zeigte. Aber die Mehrheit im Kantonsrat blieb hart: Steinwüsten ade!

Gewisse Regeln werden gelockert

Ein kleiner Trost für die Liebhaber von Kies und Steinen gibt es aber: Steingärten sind weiterhin erlaubt, solange sie nicht kahl und öde sind. Sobald sich Pflanzen wie der Steinbrech dort niederlassen, gelten sie als Grünflächen – und dürfen bleiben.

Doch das ist nicht alles: Mit den neuen Regeln wird das Bauen in Solothurn auch einfacher. Einige Bauprojekte brauchen künftig keine Bewilligung mehr, und die Gemeinden dürfen beim Grenzabstand etwas lockerer sein. Zudem bekommen Solothurner mehr Zeit, um gegen Bauvorhaben Einspruch zu erheben – ganze 20 Tage statt wie bisher nur 14.

Die Botschaft ist klar: Der Kanton Solothurn will grüner werden – und dabei bleibt kein Stein auf dem anderen.

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