Für die Projektinhaber der geplanten Windparks in den Kantonen Bern und Neuenburg haben drei Entscheide des Bundesgerichts Licht ins Dunkel gebracht. (Themenbild)
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Es handelt sich dabei um die Windparkvorhaben «Parc éolien de la Montagne-de-Buttes» im Kanton Neuenburg und «Parc éolien de la Montagne de Tramelan» im Kanton Bern. Das Bundesgericht hat dazu am Freitag drei Urteile veröffentlicht.
Beim Neuenburger Projekt kommt das Gericht zum Schluss, dass das öffentliche Interesse an der Stromproduktion die Argumente der Gegner überwiegt. Die Einwände in Bezug auf Lärm, Schattenwurf sowie Gewässer-, Landschafts- und Tierschutz abgewiesen.
Auch die beiden Beschwerden gegen das Berner Projekt wurden bis auf einen Nebenpunkt abgewiesen. Bei der Einrichtung von zwei provisorischen Erddepots während der Bauarbeiten muss der Schutz von Amphibien berücksichtigt werden.
(SDA)