Deutsche Staatsanwälte ermitteln gegen Alice Weidel, der Fraktionschefin der Alternative für Deutschland (AfD), wegen einer illegalen Wahlkampfspende aus der Schweiz. Nun haben die Ermittlungen die Schweiz erreicht. «Ein Rechtshilfegesuch im Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen Alice Weidel und weitere Personen ist inzwischen bei der Zürcher Staatsanwaltschaft eingegangen», bestätigt ein Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Zürich gegenüber SonntagsBlick. Auf Nachfrage, welche «weiteren Personen» nebst Weidel im Verfahren erwähnt werden, machte die Behörde keine Angaben.
Noch ist unklar, um wen es sich beim Spender der 130 000 Euro handelt. Der Absender der Zahlungen, ein kleines Zürcher Pharmaunternehmen, betonte, es habe nur treuhänderisch für einen Geschäftsfreund gehandelt. Der Name des Spenders wurde nicht verraten. Die AfD-Parteispitze wie auch Weidel beteuern, sie würden den Spender nicht kennen.
«Es geht um diesen und um weitere Tatbestände»
Gemäss deutschem Gesetz sind Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland an deutsche Parteien illegal. Es handelt sich um einen Verstoss gegen das Parteiengesetz. Ob die Schweiz den Deutschen deswegen aber helfen wird? Rechtshilfe wird nur dann geleistet, wenn eine Angelegenheit auch hierzulande strafbar ist. In der Schweiz sind Parteispenden aber legal.
Wie sich nun jedoch zeigt, sind die Ermittlungen der Deutschen umfassender: «Es geht um diesen und um weitere Tatbestände», so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Um welche genau, will er auf Nachfrage nicht preisgeben.
Fakt ist: Die «weiteren Tatbestände» könnten die Chancen auf Rechtshilfe erhöhen. Die Zürcher Staatsanwälte teilen mit: «Wir prüfen nun den Inhalt und nehmen eine rechtliche Beurteilung des
Ersuchens vor.»