Höhere Abzüge für Kinderbetreuung
Bundesrat will Eltern steuerlich entlasten

Der Bundesrat hat entschieden, die Abzüge bei der direkten Bundessteuer für externe Kinderbetreuung zu erhöhen. Die Massnahme erfolgt im Zusammenhang mit der Fachkräfteinitiative und soll besonders Anreize für gut qualifizierte Mütter schaffen.
Publiziert: 09.05.2018 um 17:15 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 23:00 Uhr
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Wer seine Kinder extern betreuen lässt, darf die Kosten dafür künftig grosszügiger von der direkten Bundessteuer abziehen. (Archivbild)
Foto: Keystone

Erwerbstätige Eltern, die ihre Kinder extern betreuen lassen, werden steuerlich entlastet. Bei der direkten Bundessteuer dürfen sie künftig die Kosten für die Kinderdrittbetreuung bis maximal 25'000 Franken pro Jahr und pro Kind abziehen. Heute sind es «nur» 10'100 Franken. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden.

Auf eine zusätzliche Entlastung verzichtet der Bundesrat. In der Vernehmlassung hatte er noch vorgeschlagen, dass die Kantone mindestens einen Abzug von 10'000 Franken gewähren müssten. Dies stiess aber auf zu grossen Widerstand.

Anreize für gut qualifizierte Mütter

Der steuerliche Abzug erfolgt im Zusammenhang mit der Fachkräfteinitiative. Diese hat zum Ziel, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu reduzieren. Die Massnahme soll besonders gut qualifizierte Mütter motivieren, auch erwerbstätig zu sein. Kurz- bis mittelfristig rechnet der Bund mit einer Zunahme von schätzungsweise 2500 Vollzeitstellen.

Steuerliche Entlastung bedeutet immer auch finanzielle Einbusse. Rund zehn Millionen Franken dürften kurzfristig weniger über die direkte Bundessteuer in die Staats- und Kantonskassen fliessen. (duc)

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