Erwerbstätige Eltern, die ihre Kinder extern betreuen lassen, werden steuerlich entlastet. Bei der direkten Bundessteuer dürfen sie künftig die Kosten für die Kinderdrittbetreuung bis maximal 25'000 Franken pro Jahr und pro Kind abziehen. Heute sind es «nur» 10'100 Franken. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden.
Auf eine zusätzliche Entlastung verzichtet der Bundesrat. In der Vernehmlassung hatte er noch vorgeschlagen, dass die Kantone mindestens einen Abzug von 10'000 Franken gewähren müssten. Dies stiess aber auf zu grossen Widerstand.
Anreize für gut qualifizierte Mütter
Der steuerliche Abzug erfolgt im Zusammenhang mit der Fachkräfteinitiative. Diese hat zum Ziel, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu reduzieren. Die Massnahme soll besonders gut qualifizierte Mütter motivieren, auch erwerbstätig zu sein. Kurz- bis mittelfristig rechnet der Bund mit einer Zunahme von schätzungsweise 2500 Vollzeitstellen.
Steuerliche Entlastung bedeutet immer auch finanzielle Einbusse. Rund zehn Millionen Franken dürften kurzfristig weniger über die direkte Bundessteuer in die Staats- und Kantonskassen fliessen. (duc)