Hobby-Pilot auf Irrflug in Frankreich
Kein Verfahren in Frankreich wegen Bersets Privatflug

Bundesrat Alain Berset muss nach seiner durch die Luftpolizei erzwungenen Landung mit einem Privatflugzeug in Frankreich mit keinem Verfahren im Nachbarland rechnen. Pilot und Flugzeug waren in regelkonformem Zustand.
Publiziert: 21.07.2022 um 14:41 Uhr
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Aktualisiert: 21.07.2022 um 15:04 Uhr
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Regionalflugplatz Freiburg-Ecuvillens. Ein Mann tankt seine Cessna. Gemäss Augenzeugen soll es sich dabei um Bundesrat Alain Berset handeln.
Foto: PRIVAT

Berset war am 5. Juli mit einem Kleinflugzeug des Typs Cessna 182 gegen 15.00 Uhr in Dole gelandet, um Zollformalitäten zu erledigen. Danach flog er in Richtung Châtellerault im Westen Frankreichs weiter. Die nötige Bewilligung habe Berset gehabt, bestätigte Frédéric Journès, der französische Botschafter in der Schweiz, am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Um 16.23 Uhr an jenem Nachmittag durchschnitt Bersets Flugbahn gemäss den Angaben für sehr kurze Zeit das Sperrgebiet des Militärflugplatzes Avord. Das löste eine Operation der Luftpolizei aus. Berset wurde zur Landung gezwungen und musste sich in Thouars gegenüber der Gendarmerie ausweisen. Danach konnte er weiterfliegen.

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Berset war allein unterwegs

Über Bersets Ausflug hatte vor rund zehn Tagen zunächst die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet. Bersets Departement des Innern (EDI) gab darauf in einer Stellungnahme bekannt, dass nach Kenntnis des Departements «keinerlei Rechtsverfahren eröffnet» worden sei.

Der Innenminister, der seit 2009 eine Pilotenlizenz besitzt, mietet nach Angaben des EDI gelegentlich ein einmotoriges Flugzeug. Laut seinem Departement war Berset beim fraglichen Flug nach Frankreich allein an Bord. (SDA)

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